„Es wird dringend gebeten, eine Markierung der Akten von Juden und Rassenschändern herbeizuführen“ – Die Dresdner Sozialverwaltung im Nationalsozialismus von „unten“
Autor: Benjamin Werner
Diese Reihe bietet einmal im Monat einen Einblick in die Forschungsprojekte, die aktuell am HAIT bearbeitet werden. Hierbei können projektbezogene, aber auch themen- und fächerübergreifende Fragestellungen behandelt werden. So bietet die Reihe Raum für Aspekte, die quer zu den Forschungsschwerpunkten am HAIT liegen oder darüber hinausgehen. Dabei reicht die inhaltliche Spannbreite der Berichte von Impressionen aus der Feldforschung über den Einblick in einzelne Quellen bis hin zu Auszügen aus Interviewvorhaben. Im folgenden Beitrag berichtet unser Doktorand Benjamin Werner aus seinem Dissertationsprojekt „Sozialverwaltung zwischen Demokratie und Diktatur. Strukturen und Politik von 1918 bis 1939 am Beispiel Dresdens“.
Einführung – die Kommunalverwaltung in der NS-Forschung
Die öffentliche Verwaltung war integraler Bestandteil des nationalsozialistischen Herrschafts- und Terrorsystems. Vor allem kommunale Behörden stabilisierten durch ihre Nähe zur Bevölkerung, umfangreichen Dienstleistungen und alltägliches Verwaltungshandeln das NS-Regime. Darüber hinaus beteiligten sich Kommunen an staatlichen Verfolgungsmaßnahmen und entwickelten in Form einer „administrativen Normalität“1 eigenständig Ideen zur Diskriminierung und Verfolgung sogenannter Gemeinschaftsfremder. Diese Perspektive auf die Kommunalverwaltungen als aktive und eigenständige Akteure im Herrschaftsgefüge des Nationalsozialismus ist das Ergebnis historischer Forschung der letzten Dekaden. Es ist jene „bottom-up-Perspektive“, die grundsätzlich das Bild eines von „oben“ nach „unten“ durchherrschten NS-Staates ins Wanken brachte und einen wichtigen Ausgangspunkt für die Etablierung des Modells der „wechselseitigen Dynamisierung zwischen lokaler und zentraler Ebene“ bildete.2. Trotz der beachtlichen Erkenntnisfortschritte auf diesem Gebiet sind verschiedene Aspekte kommunaler Herrschaft nur in Ansätzen erhellt. Ein ganz wesentliches Problem besteht etwa darin, die nach 1933 in den meisten städtischen Dienststellen konstatierte hohe personelle Kontinuität mit der ebenfalls nach 1933 dort beobachteten Praxis des vorauseilenden Gehorsams der Verwaltungsmitarbeiter zu plausibilisieren. Anders formuliert: Auf welche Weise setzten sich Parteiinteressen in einer Behörde durch, deren Personalbestand überwiegend „unangetastet“ blieb? Während die ältere NS-Forschung insbesondere die örtliche NSDAP-Organisation für die Implementierung von NS-Imperativen in der Verantwortung sah, betonen jüngere Studien die gezielte Platzierung von gut vernetzten „alten Kämpfern“ auf Spitzen- und Schlüsselpositionen in der Verwaltung.3 Zuweilen ist die Rede von einem „nationalsozialistischen ‚Habitus‘, geformt durch Weltanschauung und Handlungsmaxime“4, der die Verwaltung durchdrungen habe. In diese Richtung geht auch die Auffassung, dass sich die alte Verwaltungselite als Gegenleistung für ihre unversehrte Übernahme in den Dienst der neuen Machthaber „selbstgleichgeschaltet“ und in der Folge die Verwaltungspraxis eigenständig ideologisch überformt habe.5
Die durch zahlreiche Lokalstudien zutage getretene Vielfalt kommunaler NS-Herrschaft macht es schwierig, verallgemeinernde Aussagen über das Fallbeispiel hinaus zu treffen. Auf dieser Grundlage plädiert der vorliegende Beitrag dafür, bei der Betrachtung von Kommunalverwaltungen analytische Tiefenbohrungen in ausgewählten Ämtern vorzunehmen, um die Funktionsweise der Verwaltung und schließlich das Eindringen rasseideologischer Postulate besser zu verstehen. Erst die Analyse der Amtsstrukturen und damit des Handlungskontextes der Verwaltungsmitarbeiter erlaubt Einsichten in Kommunikations- und Entscheidungswege innerhalb einer Behörde. Damit wird zugleich simplifizierenden Bildern von der Verwaltung als monolithischer Block und zweckrationales Werkzeug entgegengewirkt. Dieser Ansatz soll im Folgenden anhand der Einflussmöglichkeiten unterer Verwaltungsebenen im Dresdner Fürsorgeamt skizziert werden.
Das Dresdner Fürsorgeamt und die Bedeutung unterer Verwaltungsebenen
1920 gegründet war das Fürsorgeamt für die wirtschaftliche und gesundheitliche Fürsorge für Erwachsene und Familien zuständig. Es gewährte materielle Einkommenshilfen, unterstützte den Kampf gegen Volkskrankheiten wie die Tuberkulose und unterhielt Beratungsstellen für Alkoholkranke, Strafentlassene und „Geisteskranke“. Daneben verhängte die Behörde für „arbeitsscheue“ und „unwirtschaftliche“ Hilfsbedürftige Pflichtarbeit oder geschlossene Anstaltsunterbringung. Die Instrumente, derer sich das Fürsorgeamt bediente, waren vielfältig; der Ermessensspielraum der Beamten war großzügig bemessen. Als zentrale Anlaufstelle für die wirtschaftlich schwächsten und am wenigsten integrierten Gesellschaftsmitglieder kam dem Fürsorgeamt innerhalb der städtischen Verwaltung sowie im öffentlichen Leben eine besondere Rolle zu – sowohl in der Weimarer Republik als auch im Nationalsozialismus.
Ein Personalwechsel an der Spitze dieses mit ausgeprägtem gesellschaftlichen Steuerungspotenzial ausgestatteten Amtes war 1933 aus Sicht der Nationalsozialisten unausweichlich. Denn als Hitler zum Reichskanzler ernannt wurde, oblag die Leitung des Fürsorgeamtes dem regelmäßig von rechts außen attackierten Sozialdemokraten Bruno Kirchhof. Nach dessen Entlassung im Frühjahr 1933 wurde Rudolf Büttner – ein „alter Kämpfer“ der NSDAP, Gauamtsleiter der Nationalsozialistische Volkswohlfahrt (NSV) und Debütant in Sachen Verwaltung – im August desselben Jahres neuer Dezernent für Wohlfahrtsfragen. Wie in zahlreichen anderen Städten kam es auch in der Dresdner Sozialverwaltung 1933 an der Spitze und selbst darunter nur punktuell zu Entlassungen; das Gros der Beamtenschaft – darunter die gesamte direktoriale Führung – blieb in Amt und Würden. Ihren Fortbestand – so eine mögliche Lesart – dankten sie durch „Selbstgleichschaltung“. Im Laufe der Zeit waren „alle maßgeblichen Posten […] von Parteimitgliedern besetzt.“6 Dabei gehörte nur ein Bruchteil der namentlich bekannten Beamten der NSDAP bereits vor 1933 an; die Mehrheit schloss sich der Partei erst nach der Machtübernahme an. Allerdings wäre es verfehlt anzunehmen, dass das Fürsorgeamt nach 1933 nur durch die Installation eines NS-Protagonisten an der Spitze automatisch zu einem funktionalen Instrument der NS-Sozialpolitik mutieren konnte. Wie seine Vorgänger war auch der neue Amtsvorstand auf Informationen seiner Mitarbeiter von „unten“ angewiesen und musste sich den strukturellen Besonderheiten und Herausforderungen der Behörde stellen. Das Fürsorgeamt war in der Weimarer Republik zu einer komplexen und hochformalisierten Behörde mit zeitweise über 900 Mitarbeitern gewachsen, die sich auf über ein Dutzend Kreisstellen, die Außenposten des Fürsorgeamtes, im gesamten Stadtgebiet verteilten. Die ausgeprägte Dezentralisierung der Fürsorgebehörde als eine Besonderheit des Dresdner Amtes setzte den neuen Vorstand bereits zu Beginn seiner Amtszeit unter Handlungsdruck. Ein Blick ins Innere der Behörde verrät, warum: Die Dezentralisierung bedeutete nicht nur eine räumliche Expansion des Verwaltungsapparates, sondern auch eine weitgehende Selbständigkeit der Mitarbeiter in den Kreisstellen, namentlich der Leiter, bei der Bearbeitung der Unterstützungsanträge. Schon von Amts wegen nahmen die unteren Ebenen – die „Nahtstellen“ zwischen Verwaltung und Bevölkerung – also eine hervorgehobene Stellung ein. Außerdem häuften die Mitarbeiter in den Kreisstellen enormes Wissen über die Lebensumstände der Antragssteller an und gewannen durch diesen Informationsvorsprung an Einfluss innerhalb des Amtes. Um die Kooperationsbereitschaft des traditionellen Verwaltungspersonals der dezentralen Ebene sicherzustellen, beseitigte Büttner ungeliebte, aus Sicht der Fürsorgebeamten nachteilige Arbeitsmethoden7, stattete sie mit erweiterten Befugnissen aus und stärkte ihre Autorität gegenüber den im Außendienst tätigen Fürsorgerinnen. Dabei handelte es sich um eine Beschwichtigungs- und Instrumentalisierungsstrategie, kamen doch die Vorschläge nicht von Büttner, sondern aus dem „Kreise der Beamtenschaft“8 selbst. Die Strategie unterstreicht die Bedeutung der unteren Verwaltungsebenen im Mikrokosmos des Fürsorgeamtes.
Radikalisierung von „unten“
In dem Maße wie langjährige Mitarbeiter einschneidende strukturelle Änderungen der Fürsorgeorganisation von „unten“ herbeiführten, taten sie dies auch auf inhaltlicher Ebene. Genuine Ziele der NS-Bewegung, wie etwa die gesellschaftliche Exklusion der jüdischen Bevölkerung oder die Bekämpfung der „Asozialen“, waren rasch auch Gegenstand amtsinterner Diskussionen und bald darauf Teil der Verwaltungspraxis. Schon Anfang April 1933 fragte etwa ein Kreisstellenleiter, ob „Juden in der öffentlichen Fürsorge in bisheriger Höhe weiterunterstützt werden [dürfen]“9, was von der Amtsleitung zunächst unter Hinweis auf die Gesetzeslage bejaht wurde. Die überlieferten Akten legen indes nahe, dass die Kreisstellenleiter auch ohne Weisung von „oben“ und im Rahmen ihres Ermessensspielraums vermehrt bei jüdischen Hilfsbedürftigen die Unterstützung von der Ableistung der Pflichtarbeit abhängig machten. Mehr noch: Einige dieser Vorschläge fanden bald Eingang in formale Dienstanweisungen. So forderte im August 1935 – mutmaßlich unter dem Eindruck massiver antisemitischer Propaganda – ein Kreisstellenleiter die Markierung der Akten von Juden und „Rasseschändern“, um „nicht getäuscht oder betrogen zu werden“ und um „diese Fälle besonders genau“ prüfen zu können.10 Kurz darauf war dieser Vorschlag Teil der offiziellen Geschäftsordnung des Fürsorgeamtes. Auch die 1936 erlassene Richtlinie, jüdische Gesuchsteller mit eigenem Gewerbebetrieb grundsätzlich von der Fürsorge auszuschließen, ersannen Mitarbeiter in den Kreisstellen.11 Ganz ähnlich verhielt es sich in den Fällen, in denen Hilfsbedürftige als „Asoziale“ stigmatisiert wurden. Auch hier wurde der „Kampf“ für die „Erhaltung der wertvollen Volksgenossen“ maßgeblich von „unten“ geführt und wurden Ideen entwickelt, „Asozialität“ zu definieren und künftig zu diskriminieren.12
Fazit
Die angeführten Beispiele sollen allerdings nicht dazu verleiten, die Bedeutung des Amtsvorstands und der Direktion des Fürsorgeamtes in Fragen der Verwaltungsstruktur und -praxis zu nivellieren. Hier ist nicht der Platz, um die Rolle Büttners als Stadtrat und Gauamtsleiter in Personalunion näher auszuloten. Die Beispiele sollen vielmehr die Einflussmöglichkeiten aufzeigen, die abseits simplifizierender Vorstellungen von Bürokratien anzutreffen sind. Es ist auch für die öffentliche Verwaltung funktional, Entscheidungen dezentral vorbereiten zu lassen und Wünsche und Anregungen von „unten“ entgegenzunehmen. Selbstverständlich wurden fürsorgepolitische Richtungsentscheidungen ebenfalls an der Spitze diskutiert und schließlich auch dort entschieden – nicht selten aber zusammen mit Mitarbeitern nachrangiger Stellen. Das Verständnis dafür, dass die NS-Diktatur „nicht durch Direktiven von oben nach unten, sondern in einer wechselseitigen Dynamik aller Verwaltungsebenen“13 funktioniert hat, sollte auch auf der Mikroebene, für jede noch so kleine bürokratische Organisation aufgebracht werden. Auf die eingangs aufgeworfene Frage, wie sich NS-Interessen in der Verwaltung durchsetzten, kann vor dem Hintergrund der hier skizzierten Einblicke in die Fürsorgeorganisation eine monokausale Antwort ausgeschlossen werden. Vielmehr muss mit einer Gemengelage aus oben beschriebenen Angeboten der Forschung gerechnet und diese mit Blick auf den Einzelfall austariert werden.
Beitragsbild:
Organigramm des Stadtamtes für Volkswohlfahrt 1934, Quelle: Stadtamt für Volkswohlfahrt (Hrsg.): Mitteilungsblatt des Stadtamtes für Volkswohlfahrt, 1. Jahrgang, Nr. 1/2, Dresden 1934, S. 12.
- Bernhard Gotto, Nationalsozialistische Kommunalpolitik. Administrative Normalität und Systemstabilisierung durch die Augsburger Stadtverwaltung 1933-1945, München 2006. [↩]
- Siehe dazu: Wolf Gruner, Die NS-Judenverfolgung und die Kommunen. Zur wechselseitigen Dynamisierung von zentraler und lokaler Politik 1933-1941. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 48 (2000) 1, S. 75-126; Wolf Gruner, Öffentliche Wohlfahrt und Judenverfolgung. Wechselwirkung lokaler und zentraler Politik im NS-Staat (1933-1942), München 2002. [↩]
- Die Sichtweisen zusammenfassend siehe: Wolf Gruner, Die Kommunen im Nationalsozialismus: Innenpolitische Akteure und ihre wirkungsmächtige Vernetzung. In: Sven Reichardt/Wolfgang Seibel (Hg.), Der prekäre Staat. Herrschen und Verwalten im Nationalsozialismus, Frankfurt am Main 2011, S. 167-211, hier 177. [↩]
- Sabine Mecking/Andreas Wirsching, Stadtverwaltung als Systemstabilisierung? Tätigkeitsfelder und Handlungsspielräume kommunaler Herrschaft im Nationalsozialismus. In: Sabine Mecking/Andreas Wirsching (Hg.), Stadtverwaltung im Nationalsozialismus. Systemstabilisierende Dimensionen kommunaler Herrschaft, Paderborn 2005, S. 1-19, hier 12. [↩]
- Vgl. Jürgen Klöckler, Selbstbehauptung durch Selbstgleichschaltung. Die Konstanzer Stadtverwaltung im Nationalsozialismus, Ostfildern 2012. [↩]
- Amtsinternes Schreiben von Albert Schmidt an Stadtrat Büttner vom 29.04.1938, Stadtarchiv Dresden, 2.3.25 Fürsorgeamt, Nr. 441, Blatt 68. [↩]
- Dazu zählt etwa die Wiedereinführung des sogenannten Buchstabensystems im Jahr 1934, wonach dem Sachbearbeiter in der Kreisstelle die Unterstützten aller Fürsorgezweige nach Buchstaben zugeteilt waren. Damit wurde die Einteilung der Fälle nach bestimmten Bezirken beseitigt. Bereits 1932 erreichte die Amtsleitung Eingaben der Beamten, die die Wiedereinführung des Buchstabensystems forderten. [↩]
- Ergebnisprotokoll der Erörterung von Vorschlägen der Beamtenschaft vom 16.11.1933, Stadtarchiv Dresden, 2.3.25, Nr. 455, Blatt 7-9, hier Blatt 9. [↩]
- Schreiben der Kreisstelle Gruna an die Verwaltung vom 01.04.1933, Stadtarchiv Dresden, 2.3.25 Fürsorgeamt, Nr. 538, Blatt 65. [↩]
- Schreiben der Kreisstelle Süd an die Verwaltung vom 02.08.1935, Stadtarchiv Dresden, 2.3.25 Fürsorgeamt, Nr. 425, Blatt 41. [↩]
- Vgl. Beratung der Amtsleitung über Richtlinien des Bezirksfürsorgeverbandes Dresden-Stadt von den Fachberatern vom 25.10.1935, Stadtarchiv Dresden, 2.3.25 Fürsorgeamt, Nr. 547, Blatt 11-25. [↩]
- Entwurf eines Rundschreibens, Betr. Unterstützung für Asoziale u.ä. o.D., o.V., Stadtarchiv Dresden, 2.3.25 Fürsorgeamt, Nr. 490, Blatt 154. [↩]
- Gruner, Die Kommunen im Nationalsozialismus, S. 204. [↩]
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haitblog (8. Dezember 2020). „Es wird dringend gebeten, eine Markierung der Akten von Juden und Rassenschändern herbeizuführen“ – Die Dresdner Sozialverwaltung im Nationalsozialismus von „unten“. Denken ohne Geländer. Abgerufen am 4. November 2024 von https://doi.org/10.58079/pezs