„Weder aufgeklärt noch gesühnt“. Zur neuen Studie des Hannah Arendt Instituts über Homosexuelle in Sachsen 1933-1968
Autor: Alexander Zinn
Buchvorstellung
Alexander Zinn,
Von »Staatsfeinden« zu »Überbleibseln der kapitalistischen Ordnung«. Homosexuelle in Sachsen 1933-1968.
Reihe: Berichte und Studien
Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung e.V. (Hg.).
V&R Unipress: Göttingen. 451 S.,
Softcover: 44,99 €, eBook: 44,99 €.
„Weder aufgeklärt noch gesühnt“, mit diesen Worten prangerte der Dresdner Nervenarzt und Homosexuellenaktivist Rudolf Klimmer 1966 an, dass der „nazistische Massenmord an Homosexuellen“ in der DDR ignoriert und sogar ehemaligen KZ-Häftlingen der Status eines „Opfers des Faschismus“ verweigert werde. Anlass dieser Beschwerde war ein Feature von Radio Bremen unter dem Titel „Der rosa Winkel“, das im Juni desselben Jahres ausgestrahlt worden war – einer von vielen kleinen Schritten, mit denen die Aufarbeitung der nationalsozialistischen Homosexuellenverfolgung in der Bundesrepublik begann. Freilich sollte es auch hier noch fast zwanzig Jahre dauern, bis mit Bundespräsident Richard von Weizsäcker 1985 schließlich ein hoher Repräsentant des Staates das Unrecht anerkannte, das schwulen Männern während der NS-Zeit widerfahren war. Zur Aufhebung der Verurteilungen nach dem von den Nationalsozialisten erheblich verschärften „Homosexuellenparagrafen“ 175 des Strafgesetzbuches kam es bekanntermaßen erst im Jahr 2002 und die Urteile, die in der Nachkriegszeit gefällt worden waren, hob der Deutsche Bundestag erst 2017 auf. Noch zurückhaltender waren die Entschädigungsregelungen, die seit den 1980er-Jahren erlassen wurden und die Homosexuelle bis heute als NS-Opfer zweiter Klasse behandeln.
Für Homosexuelle brachte das Jahr 1945 nicht die ersehnte Befreiung. Im Gegenteil, die Verfolgung kam schon bald wieder in Gang und das galt sowohl für Ost- wie auch für Westdeutschland. Noch bis Ende der 1960er-Jahre wurden schwule Männer in beiden deutschen Staaten strafrechtlich verfolgt, in der Bundesrepublik galt die NS-Fassung des § 175 unverändert fort, in der DDR kehrte man 1950 zwar zur „milderen“ Fassung aus dem Jahr 1871 zurück, doch auch hier behielt man den von den Nationalsozialisten geschaffenen § 175a bei, der die sogenannte „qualifizierte“ Homosexualität mit besonders harten Strafen bedrohte. Damit einher gingen die Repression schwuler und lesbischer Subkulturen und eine Stigmatisierung, die das alltägliche Leben erheblich einschränkten und ein ausgefeiltes Stigma-Management notwendig machten.
Vor diesem Hintergrund verwundert es nicht sehr, dass auch die Geschichtswissenschaft lange brauchte, um sich dem Thema anzunähern. Die ersten Initiativen zur Aufarbeitung erwuchsen aus der in den 1970er-Jahren neugegründeten Lesben- und Schwulenbewegung – mit all den Problemen, die mit solcher Forschung einhergehen: Von der Verklärung einer „heldenhaften“ Bewegungsgeschichte bis zur Dramatisierung des „Martyriums“ der Verfolgten. Auch Klimmers Rede vom „nazistischen Massenmord“ muss man vor diesem Hintergrund betrachten. Dass wir heute wissen, dass Homosexuelle gerade nicht zu den Verfolgtengruppen gehörten, die einem „Massenmord“ zum Opfer fielen, ist letztlich aber Homosexuellenaktivisten wie Klimmer zu verdanken, die irgendwann begannen, die „eigene“ Geschichte aufzuarbeiten. Erst seit den späten 1980er-Jahren verlagerte sich die einschlägige Forschung mehr und mehr in den akademischen Bereich der Universitäten. Und erst in den letzten fünf Jahren begannen verschiedene deutsche Forschungseinrichtungen, die Geschichte der Stigmatisierung, Ausgrenzung und Verfolgung Homosexueller systematisch aufzuarbeiten.
Zu diesen neuen Untersuchungen gehört auch die soeben erschienene, am Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung entstandene Studie Von „Staatsfeinden“ zu „Überbleibseln der kapitalistischen Ordnung“. Homosexuelle in Sachsen 1933-1968.1 Erstmals nimmt sie die Situation in Sachsen in den Blick, einem Flächenland, das sowohl von urbanen Ballungsräumen als auch von eher kleinstädtisch und ländlich strukturierten Gegenden geprägt ist und deswegen die Möglichkeit eröffnet, regionale Unterschiede von Alltag und Verfolgung herauszuarbeiten. Dabei wird einigen eher neuen Forschungsfragen nachgegangen, so zum Beispiel der nach der Durchschlagkraft der von den NS-Machthabern in Gang gesetzten Verfolgungspolitik, nach den Formen und Bedingungen des Stigma-Managements Homosexueller und nach möglichen Nischen und Schutzräumen homosexuellen Lebens. Kritisch hinterfragt werden auch einige gängige Annahmen der bisherigen Forschung, zum Beispiel hinsichtlich des Anzeigeverhaltens der Bevölkerung, der Praxis der KZ-Einweisungen durch die Kriminalpolizeistellen oder der Situation lesbischer Frauen im Nationalsozialismus. Mit der Untersuchung der Nachkriegszeit bis zur Abschaffung des § 175 in der DDR im Jahr 1968 schlägt die Studie überdies einen Bogen über Systemgrenzen hinweg und fragt nach Ähnlichkeiten und Unterschieden der Situation Homosexueller in beiden deutschen Diktaturen. Der erweiterte Untersuchungszeitraum ermöglichte es, Kontinuitäten wie auch Brüche der Verfolgungspolitik und ihrer Auswirkungen herauszuarbeiten. Aber auch mögliche Zusammenhänge von autoritärer Herrschaft und Verfolgung aufgrund der sexuellen Identität konnten so in den Blick genommen werden, so insbesondere die 1951 von dem Juristen Richard Lange aufgeworfene Frage, ob die Homosexuellenverfolgung nicht „typisch totalitär war“.
Im Hinblick auf die NS-Zeit bestätigten sich viele der Ergebnisse, zu denen der Verfasser Alexander Zinn bereits in einer umfassenden Studie zu Thüringen gekommen war.2 So insbesondere die Erkenntnis, dass das von Gestapo-Chef Heinrich Himmler initiierte Verfolgungsprogramm kein Selbstläufer war. Ganz im Gegenteil: Die lokale Umsetzung bereitete erhebliche Probleme, weil die Flut von Anweisungen, die aus der 1936 geschaffenen „Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität“ in die Provinz schwappte, die örtlichen Kriminalpolizeistellen nicht selten überforderte. Vor allem in ländlichen Regionen, deren Polizeibehörden ohnehin weniger einschlägige Erfahrungen hatten als die Sittendezernate der Großstädte, kam die gewünschte Verfolgung nur mühsam in Gang und der massive Druck Himmlers, der die Homosexuellenverfolgung zum Maßstab für „die Tüchtigkeit der Kriminalpolizei“ erklärte, hatte hier mitunter eine eher kontraproduktive Wirkung. Nicht immer erwiesen sich die lokalen Akteure bei Polizei und Justiz also als die „willigen Vollstrecker“, als die man sie heute oft sieht. Die Gestapo versuchte zwar, lokale Defizite durch den Einsatz von „Sonderkommandos“ und „Spezialsachbearbeitern“ auszugleichen, die die Ermittlungen für ein paar Monate übernahmen und die örtlichen Polizeikräften „anleiten“ sollten. Eine nachhaltige Wirkung hatten solche Einsätze aber nur selten. Kurz: Das von Himmler initiierte Verfolgungsprogramm drohte gerade an seiner Maßlosigkeit zu scheitern. Dennoch wurden in Sachsen tausende schwule Männer zu Gefängnisstrafen verurteilt, mehrere hundert wurden schließlich sogar in Konzentrationslager eingewiesen.
In der Praxis gingen die meisten Ermittlungsverfahren allerdings nicht auf Kripo-Aktivitäten zurück, sondern auf Anzeigen aus der Bevölkerung. Dies ließ sich in Sachsen sowohl für die Großstadt Leipzig wie auch für das eher kleinstädtisch und ländlich geprägte Umland nachweisen und ist insofern ein bemerkenswerter Befund, als die bisherige Forschung ein entsprechendes Anzeigeverhalten zwar für Großstädte, nicht aber für eher ländlich geprägte Regionen nachweisen konnte. Auf den ersten Blick scheint sich hier also das Bild einer sich selbstüberwachenden „Volksgemeinschaft“ zu bestätigen, das die NS-Forschung der vergangenen beiden Jahrzehnte geprägt, aber auch kontroverse Debatten ausgelöst hat. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich allerdings, dass die hohen Anzeigequoten im Kontext der Homosexuellenverfolgung weniger Ausdruck einer Ausgrenzung von Minderheiten aus einem vermeintlich homogenen „Volkskörper“ waren. Zumindest fällt es schwer, die Motive der Anzeigeerstatter auf das Schlagwort „Homophobie“ zu reduzieren. Denn die meisten Anzeigen wurden im Kontext tatsächlicher oder vermeintlicher „Jugendverführung“ erstattet, oft von den Jugendlichen selbst, die sich von sexuellen Avancen Homosexueller belästigt fühlten, mitunter aber auch von deren Angehörigen oder Arbeitskollegen, die sich um die „gesunde“ sexuelle Entwicklung der jungen Männer sorgten. Auch dies ist ein Beispiel dafür, dass eine differenzierte Analyse mitunter komplexere Befunde zeitigt, als es so manche Theorie über die Herrschaftsstrukturen des NS-Staates erwarten lässt.
Eher überraschende Ergebnisse zeigten sich auch im Hinblick auf die Nachkriegszeit: Nach einer reformorientierten Phase kam die strafrechtliche Verfolgung hier ab Anfang der 1950er-Jahre wieder in Schwung, wobei sich Polizei und Justiz zunächst bemühten, die Einschränkung des § 175, die das Oberste Gericht der DDR verfügt hatte, zu umgehen. Bis Mitte der 1960er-Jahre standen auch „gewöhnliche“ Homosexuelle weiter im Visier der Verfolgungsbehörden. Obwohl die Verfolgungsintensität in diesen Fällen geringer war als in der Bundesrepublik, wo die NS-Fassung des § 175 unverändert in Kraft blieb, erwies sich die verbreitete Annahme, die DDR habe die Verfolgung der „einfachen“ Homosexualität spätestens mit dem Strafrechtsergänzungsgesetz von 1957 eingestellt, als eine nicht zu belegende Legende. Wenig Beachtung fand in der einschlägigen Forschung bislang auch, dass in der DDR seit Ende der 1950er-Jahre sogenannte „Gesellschaftsgerichte“ entstanden, die die reguläre Justiz mit „Erziehungsmaßnahmen“ unterstützten. Die „Gesellschaftsgerichte“ kamen neben Disziplinarkammern und Parteigerichten zum Einsatz, um Homosexualität auch in Beruf und Alltag zu sanktionieren und die „Erziehung“ zu einem den „moralischen Anschauungen der Werktätigen“ genügenden Lebenswandel zu gewährleisten. Anders als im Strafrecht scheinen von solchen Sanktionen, die von Exmatrikulationen bis zu Berufsverboten reichten, auch lesbische Frauen betroffen gewesen zu sein, was die Homosexuellenpolitik der DDR ebenfalls in einem neuen Licht erscheinen lässt.
Kurz: Die vorliegende Studie hat neben der regionalgeschichtlichen Aufarbeitung auch eine ganze Reihe von Erkenntnissen zutage gefördert, die gängige Perspektiven modifizieren und neue Forschungsfragen aufwerfen. Dem Anliegen Klimmers, die Verfolgung Homosexueller endlich in den Blick zu nehmen und „aufzuklären“, konnte, wenn auch mit 50-jähriger Verspätung, nun auch im Hinblick auf Sachsen Genüge getan werden. Freilich bleiben weiterhin viele Fragen offen, die noch einer eingehenderen Erforschung bedürfen. Insofern ist zu hoffen, dass diese Untersuchung dazu beiträgt, Forscherinnen und Forscher zu neuen Studien zu inspirieren. Die Geschichte der Homosexualitäten, das hat das sächsische Projekt erneut vor Augen geführt, ist nicht nur ein „Orchideenthema“, sondern ein äußerst komplexes Forschungsfeld von gesamtgesellschaftlicher Relevanz. Auch wenn es eine Binsenweisheit ist, kann sie nicht oft genug wiederholt werden: Der Umgang mit gesellschaftlichen Minderheiten sagt vor allem etwas über die Mehrheit aus. Wenn wir also die Geschichte der Stigmatisierung, Ausgrenzung und Verfolgung Homosexueller schreiben, schreiben wir in erster Linie die Geschichte der moralischen, politischen und sozialpsychologischen Verfasstheit der Mehrheitsgesellschaft.
- Von „Staatsfeinden“ zu „Überbleibseln der kapitalistischen Ordnung“. Homosexuelle in Sachsen 1933-1968. Berichte und Studien. Band 86, Göttingen 2021. [↩]
- Vgl. Alexander Zinn, „Aus dem Volkskörper entfernt“? Homosexuelle Männer im Nationalsozialismus, Frankfurt am Main 2018. [↩]
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
haitblog (15. Dezember 2021). „Weder aufgeklärt noch gesühnt“. Zur neuen Studie des Hannah Arendt Instituts über Homosexuelle in Sachsen 1933-1968. Denken ohne Geländer. Abgerufen am 13. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/pf13