Licht im Dunkel? Die Geschichte der Adoption in der Bundesrepublik Deutschland
Autorin: Bettina Hitzer
Diese Reihe bietet einmal im Monat einen Einblick in die Forschungsprojekte, die aktuell am HAIT bearbeitet werden. Hierbei können projektbezogene, aber auch themen- und fächerübergreifende Fragestellungen behandelt werden. So bietet die Reihe Raum für Aspekte, die quer zu den Forschungsschwerpunkten am HAIT liegen oder darüber hinausgehen. Dabei reicht die inhaltliche Spannbreite der Berichte von Impressionen aus der Feldforschung über den Einblick in einzelne Quellen bis hin zu Auszügen aus Interviewvorhaben. Im folgenden Beitrag gibt Bettina Hitzer einen Einblick in das Projekt “Zugehörigkeit. Die Geschichte der Adoption von Kindern (1945/9-2000)“.
Adoption ist kein Geheimnis mehr. Die meisten Adoptivkinder erfahren heutzutage früh, dass sie adoptiert worden sind. Jugendamtsmitarbeiter/-innen und Psycholog/-innen sind sich weitgehend einig, dass diese Form der Offenheit für die kindliche Entwicklung von Vorteil ist. Nur selten wird die Tatsache einer Adoption im Freundes- und Bekanntenkreis oder in Schule und Kita verschwiegen. Warum auch, könnte man meinen, schließlich gewinnen alternative Familienformen in der Bundesrepublik seit Jahren an Bedeutung, wenn auch nicht unbedingt an Anerkennung.
Und doch gibt es noch Geheimnisse und Tabus rund um die Adoption. Nur wenige abgebende Mütter sprechen offen darüber, dass sie ein Kind zur Adoption freigegeben haben. Sie fürchten, auf Unverständnis zu stoßen und als gefühl- und verantwortungsloser Mensch stigmatisiert zu werden. Und auch ein Adoptionsgeheimnis gibt es noch: § 1758 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) legt fest, dass niemand ohne Zustimmung der Adoptiveltern und des Kindes die Adoption offenbaren und deren genauere Umstände ausforschen darf. Das betrifft auch die leiblichen Eltern, die nicht versuchen dürfen, etwas über den Verbleib des Kindes herauszufinden. Denn dieses Kind ist vor dem Gesetz nicht mehr ihr Kind. Das Adoptivkind selbst hat jedoch das Recht, mit dem Tag seines 16. Geburtstages seine Adoptionsakten einzusehen und Kontakt zu seinen leiblichen Eltern zu suchen – sofern deren Name bekannt ist, was insbesondere bei Auslandsadoptionen in der Vergangenheit nur selten der Fall war.
Das Geheimnis rund um die Adoption hat eine bewegte Geschichte.1 Mit dem BGB von 1900 wurde die Adoption von Kindern in ganz Deutschland erstmals einheitlich rechtlich geregelt.2 Vorher hatten nur einige wenige deutsche Staaten wie etwa Preußen im Allgemeinen Landrecht von 1794 Kinderadoption in ihren Gesetzen erwähnt. Meist war es um die Adoption von Erwachsenen gegangen, um die Suche nach einem Erben für kinderlose Ehepaare aus dem Bürgertum oder Adel. Dass Waisenkinder oder Kinder alleinstehender Mütter besser in einer Familie als im Heim aufgehoben sein konnten, war eine damals ebenso neue Erkenntnis wie die Bereitschaft bürgerlicher Ehepaare, solche Kinder „zweifelhafter“ Herkunft in ihre Familie aufzunehmen. An erster Stelle stand im BGB der Gedanke der weitaus besseren (und für den Staat billigeren) materiellen Versorgung eines Kindes in der Adoptivfamilie.
Geheimnisse gab es auch hier viele. Die alleinstehende Mutter versuchte aus Angst vor Stigmatisierung oft, ihre Schwangerschaft zu verbergen. Sie brachte ihr Kind wenn möglich in einem Entbindungsheim zur Welt, das in einigen Fällen auch die Adoptionsvermittlung übernahm. Daneben war es üblich, dass die Mutter direkt per Zeitungsannonce nach Adoptiveltern für ihr Kind suchte oder umgekehrt, kinderlose Paare auf diesem Weg ein Kind zu finden hofften. Vor allem die künftigen Adoptiveltern waren jedoch in der Regel bemüht, den Kontakt zur leiblichen Mutter zu vermeiden. Dahinter stand die Sorge, die leibliche Mutter könne sich in das Leben der neuen Familie einmischen, einen schlechten Einfluss ausüben. Bei den Adoptionsvermittlungsagenturen stieß diese Sorge auf Verständnis. Sie verstanden sich fast immer als Sachwalter der Adoptivfamilie. Darum erfanden sie eine Form der Inkognito-Adoption, die zumindest der Form halber mit dem damaligen BGB vereinbar war. Denn dieses sah vor, dass die leibliche Mutter ihr Kind zur Adoption an ein konkretes Ehepaar freigab. Eigentlich war es also unvermeidlich, dass sie die Namen der zukünftigen Adoptiveltern ihres Kindes erfuhr. Aber die Vermittlungsagenturen ließen die Einwilligungserklärung auf die Nummer ausstellen, unter der die Adoptiveltern bei ihnen registriert waren – und diese Praxis hatte vor den Gerichten Bestand.3
Dennoch waren in rechtlicher Hinsicht nicht alle Verbindungen zwischen Adoptivkind und leiblicher Mutter gekappt. Und vor allem war das Adoptivkind keineswegs voll in seine neue Familie integriert. Denn es wurde nur zum Kind der Adoptiveltern, war aber nicht mit den Angehörigen seiner Adoptiveltern verwandt. Das bedeutete zum Beispiel, dass es keinen Anspruch auf das Erbe seiner neuen Großeltern hatte. Diese Bestimmung sollte die Interessen der leiblichen Verwandtschaft vor dem Zugriff eines „fremden“ Kindes schützen. Diesem Zweck diente auch eine weitere Bestimmung des BGB: Die Adoptiveltern durften keine leiblichen Kinder haben und sollten beide mindestens 50 Jahre alt sein. Damit wollte der Gesetzgeber ausschließen, dass die Interessen leiblicher Kinder durch eine „Annahme an Kindes Statt“ geschmälert würden. Dass das fortgeschrittene Alter der Adoptiveltern dem Wohl des Adoptivkindes nicht unbedingt diente, trat demgegenüber zurück.
Auch wenn in der Praxis immer wieder Ausnahmegenehmigungen erteilt wurden, setzte der Gesetzgeber in der Bundesrepublik erst 1961 das Mindestalter der Eltern herab, zunächst auf 35 Jahre. Mit der großen Adoptionsnovelle von 1977 trat die heute gültige Regelung in Kraft, nach der Adoptiveltern 25 Jahre jung sein dürfen (im Falle eines Ehepaares ein Partner sogar erst 21 Jahre). Ebenfalls 1977 wurde Adoption zur „Annahme als Kind“, die Adoptivfamilie der leiblichen Familie endgültig in jeder Hinsicht gleichgestellt. Damit einher ging eine zaghafte Öffnung in Sachen Adoptionsgeheimnis. Immer entschiedener forderten Psycholog/-innen, Sozialarbeiter/-innen und Jugendamtsmitarbeiter/-innen, dass innerhalb der Familien offen mit der Adoption umgegangen werden solle.
Tatsächlich hatten bereits gut zwei Jahrzehnte zuvor die Mitarbeiter/-innen von Adoptionsvermittlungsagenturen und Jugendämtern die Eltern darauf aufmerksam gemacht, dass es besser sei, den Kindern die Tatsache der Adoption nicht zu verschweigen. Denn spätestens bei einer etwaigen späteren Eheschließung mussten die Adoptivkinder ihre Abstammungsurkunde anfordern, aus der die Adoption unmissverständlich hervorging. Doch viele Adoptiveltern klärten in den 1950er und 1960er Jahren offenbar ihre Kinder nicht über ihre Adoption auf. Unterstützung bekamen sie zeitweise von Psycholog/-innen und Psychoanalytiker/-innen, die eine Aufklärung im Kindesalter für riskant hielten und dafür plädierten, den Kindern erst nach Ende der Pubertät zu enthüllen, dass sie adoptiert waren. In den 1970er Jahren setzte sich demgegenüber die Auffassung durch, dass ein solch existentielles Geheimnis die Beziehung zwischen Eltern und Kindern belaste, Ahnungen die Kinder verstören konnten, eine ungewollte oder gezielte Enthüllung von dritter Seite die Kinder traumatisieren würde.
Fast zeitgleich, nämlich seit den späten 1960er Jahren, gab es in der Bundesrepublik eine neue Form der Adoptivfamilie, für die sich die Frage nach dem Verschweigen gar nicht erst stellte: Familien mit einem aus dem Ausland adoptierten Kind (dazu den Blogbeitrag: Das Baby mit dem Schild). Hier ging es um andere Probleme: die Auseinandersetzung mit Rassismus, die Frage nach der Bedeutung einer anderen Herkunftskultur, die Diskussion darum, was Kindeswohl und humanitäre Hilfe in diesem Kontext tatsächlich bedeuteten. Die Identität der leiblichen Eltern blieb hier meist unbekannt, auch wenn viele dieser Kinder keineswegs Waisenkinder waren. Die Gründe hierfür waren vielfältig: Manche dieser Kinder waren tatsächlich in ihrem Heimatland an der Schwelle eines Kinderheimes abgelegt worden, ohne dass es Hinweise auf Mutter oder Vater gab. Vielfach stellte sich aber später durch Nachforschungen der Kinder heraus, dass der Name der Mutter (oder des Vaters) im Zuge des Vermittlungsprozesses unkenntlich gemacht worden war. Früh gab es auch Hinweise darauf, dass einige (nicht alle!) Adoptionsvermittlungsagenturen die Kinder ihren leiblichen Müttern (oder Eltern) unter Ausnutzung ihrer Armut, ihrer fehlenden Bildung oder mangelhaften Sprachkenntnisse weggenommen hatten.4
Die Geschichte der Adoption ist eine Geschichte der Geheimnisse, des Verschweigens, der Leerstellen, der Abbrüche – ebenso wie des Redens, der Suche, der Infragestellung, des Ringens und der Neudefinition von Gewissheiten über Kindeswohl, Liebe, Hilfe, Herkunft, Zugehörigkeit und Identität. Doch viele Teile dieser Geschichte liegen noch weitgehend im Dunkel. Die Erforschung dieses Teils der Geschichte Deutschlands hat gerade erst begonnen.
Um mehr Licht in dieses Dunkel zu bringen, sollen im Rahmen meines Forschungsprojektes unter anderem lebensgeschichtliche Interviews mit Adoptivkindern und Adoptiveltern geführt werden. Deshalb werden Menschen gesucht, die als Adoptiveltern oder Adoptivkinder Auskunft über ihre Geschichte geben möchten. Die Interviews werden nur in anonymisierter Form genutzt.
Die erste Phase des Forschungsprojektes konzentriert sich auf die Geschichte der Adoption innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Darum: Bitte melden Sie sich, wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören und gerne an dieser Studie teilnehmen möchten:
1. Sie haben in den Jahren zwischen 1960 und dem Jahr 2000 ein Kind aus dem Ausland adoptiert oder wurden in dieser Zeit als Kind aus dem Ausland adoptiert.
2. Sie haben in den Jahren zwischen 1955 und 1965 ein Kind innerhalb der Bundesrepublik adoptiert oder wurden in dieser Zeit innerhalb der Bundesrepublik adoptiert.
3. Sie haben in den Jahren zwischen 1985 und 2000 ein Kind innerhalb der Bundesrepublik adoptiert oder wurden in dieser Zeit innerhalb der Bundesrepublik adoptiert.
Wenn Sie Interesse haben, an dieser Studie teilzunehmen, schreiben Sie bitte eine E-Mail an:
adoptionsstudie@tu-dresden.de
Zitiervorschlag: Bettina Hitzer, Licht im Dunkel? Die Geschichte der Adoption in der Bundesrepublik Deutschland. In: Denken ohne Geländer. Der Blog des Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung e.V. vom 27.01.2022: https://haitblog.hypotheses.org/2297
Beitragsbild:
Bild 1: Nick Youngston via pix4free (CC BY-SA 3.0)
- Bettina Hitzer, Warum lügen? Eine Geschichte der Adoption nach 1945. In: Geschichte und Gesellschaft, 45 (2019) 1, S. 70–94. [↩]
- Christoph Neukirchen, Die rechtshistorische Entwicklung der Adoption, Frankfurt am Main 2005. [↩]
- Zur Adoption in der Weimarer Republik und im Nationalsozialismus: Michelle Mouton, Rescuing Children and Policing Families: Adoption Policy in Weimar and Nazi Germany. In: Central European History, 38 (2005) 4, S. 545–571. [↩]
- Rolf P. Bach, Gekaufte Kinder. Babyhandel mit der Dritten Welt, Reinbek bei Hamburg 1986. [↩]
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
haitblog (27. Januar 2022). Licht im Dunkel? Die Geschichte der Adoption in der Bundesrepublik Deutschland. Denken ohne Geländer. Abgerufen am 13. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/pf18