„Die zu den Kommandanturen versetzten Wehrmachtsangehörigen legen in Angleichung an ihren bisherigen Wehrmachtsdienstgrad ab sofort die Dienstgradabzeichen der Waffen-SS an.“ Die institutionelle Überführung von Wehrmachtssoldaten in das Konzentrationslagersystem
Autor: Enrico Seelig
Diese Reihe bietet einmal im Monat einen Einblick in die Forschungsprojekte, die aktuell am HAIT bearbeitet werden. Hierbei können projektbezogene, aber auch themen- und fächerübergreifende Fragestellungen behandelt werden. So bietet die Reihe Raum für Aspekte, die quer zu den Forschungsschwerpunkten am HAIT liegen oder darüber hinausgehen. Dabei reicht die inhaltliche Spannbreite der Berichte von Impressionen aus der Feldforschung über den Einblick in einzelne Quellen bis hin zu Auszügen aus Interviewvorhaben. Im folgenden Beitrag gibt Enrico Seelig einen Einblick in das Projekt “Der Einsatz von Wehrmachtssoldaten im KZ-System 1944/45″.
Das System der nationalsozialistischen Konzentrationslager (KZ) erfuhr in der zweiten Hälfte des Krieges einen weitreichenden Funktions- und Bedeutungswandel. Waren die Lager bis 1943/44 vor allem Haft- und Terrorstätten gewesen, in denen die politischen und „rassischen“ Feinde des Nationalsozialismus inhaftiert wurden, rückte nun der ökonomische Aspekt in den Vordergrund.1 Denn aufgrund der zahlreichen Einberufungen zur Wehrmacht oder zur Waffen-SS herrschte in der deutschen Wirtschaft ein eklatanter Mangel an Arbeitskräften, welcher durch den forcierten Einsatz von ausländischen Zwangsarbeitern, Kriegsgefangenen und schließlich Konzentrationslagerhäftlingen ausgeglichen werden sollte:
„Seit einiger Zeit hat der Zufluss von Arbeitern aus dem Ausland erheblich nachgelassen. […] Um so [sic!] stärker müssen jetzt alle Möglichkeiten der Arbeiterbeschaffung ausgeschöpft werden, die wir noch in Deutschland haben. Das bedeutet, daß alle in Deutschland verfügbaren Kräfte, soweit sie irgend einsetzbar sind, der Rüstung und bei ihr vor allem den Schwerpunktprogrammen nutzbar gemacht werden. Ich [Albert Speer] wende mich daher, lieber Parteigenosse Himmler, jetzt an Ihre schon oft bewiesene Hilfsbereitschaft und bitte Sie, der Rüstung in noch stärkerem Masse [sic!] als bisher durch den Einsatz von Kz-Häftlingen an Stellen, die ich für besonders dringlich ansehe, zu helfen.“2
Mit der vermeintlichen „Ökonomisierung der Lager“3 ging aber nicht nur ein scheinbarer Wandel im Hinblick auf die Funktion der Lager einher. Die Konzentrationslager blieben auch weiterhin „Orte des Terrors“4, in denen die wirtschaftliche Rentabilität lediglich eine untergeordnete Rolle spielte. Gleichzeitig erfolgte jedoch auch eine metastasierende Entwicklung, in deren Folge zahlreiche Außen- und Nebenlager errichtet wurden und sich das Lagersystem in der Fläche ausdehnte.5 Die Ausdehnung des Lagersystems führte in der Folge zu einem Mangel an Wachpersonal. Diesem permanenten personellen Defizit, welches durch die Verluste der Waffen-SS im Krieg noch verschärft wurde6, versuchte die SS, mittels verschiedener Maßnahmen zu begegnen. Dazu gehörten sowohl der Rückgriff auf Rekrutierungsgebiete im Ausland, auf die die Wehrmacht nur sehr eingeschränkt Zugriff hatte und wodurch „Trawniki-Männer“7, „fremdvölkische Hilfswillige“ und Volksdeutsche in den Lagern Verwendung fanden, als auch der Einsatz von Wachhunden in den Konzentrationslagern. Im Dezember 1943 gerieten dann auch die Angehörigen der Wehrmacht ins Blickfeld. Ausgangspunkt war ein an Heinrich Himmler gerichtetes Schreiben des Reichsministers für Bewaffnung und Munition, Albert Speer, in dem der Reichsführer-SS gebeten wurde, an den Chef des Oberkommandos der Wehrmacht (OKW), Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel, heranzutreten und bei ihm die Abstellung von „Wehrmachtsangehörige[n] älterer Jahrgänge zur Bewachung der Kz-Häftlinge in Oberschlesien“ zum Einsatz in der dortigen Rüstungsindustrie zu erwirken, da sich das KZ Auschwitz hierfür außerstande sah.8 Dennoch scheint es bereits vor dem Vorstoß Speers zu einem, wenn auch nur marginalen, Einsatz von Wehrmachtssoldaten in den Konzentrationslagern gekommen zu sein, welcher womöglich auf Einzelinitiativen der Lagerkommandanten zur Behebung des dauerhaften Mangels an Bewachungskräften zurückzuführen ist. Beispielsweise soll der 1922 geborene Wehrmachtssoldat Otto Kör., Angehöriger des Pionierbataillons 319, bereits von August bis September 1943 zur Bewachung des KZ Buchenwald abgestellt worden sein. Nach der Genesung einer an der Front erlittenen Verwundung erfolgte im Januar und Februar 1944 eine abermalige Abordnung von der Wehrmacht zum KZ Buchenwald, welche jedoch mit einer Meldung zum Fronteinsatz endete.9
Institutionelle Überstellung und systematischer Einsatz von Wehrmachtssoldaten in den Konzentrationslagern
Der systematische Einsatz von Wehrmachtssoldaten erfolgte allerdings erst im Januar 1944: Zu diesem Zeitpunkt erreichten das KZ Flossenbürg ausnahmslos Angehörige der Luftwaffe. Für das KZ Mauthausen kann die Rekrutierung von Soldaten auf den März 1944 datiert werden.10 Wie aus einem Schreiben des Luftwaffenwehramtes vom 31. August 1944 hervorgeht, überstellte die Luftwaffe bis zu diesem Zeitpunkt insgesamt 7486 Soldaten, davon 1678 Unteroffiziere und 5808 Mannschaften, an die SS, welche wiederum an die Konzentrationslager Sachsenhausen, Ravensbrück, Groß-Rosen, Dachau, Mauthausen, Flossenbürg, Natzweiler, Neuengamme, Auschwitz III (Monowitz) und Buchenwald verteilt wurden.11 Die wirtschaftliche wie disziplinare Führung lag aber zunächst weiterhin in den Händen der Luftwaffe.12 Dies ist ein deutlicher Indikator dafür, dass die Luftwaffe in der Anfangszeit keineswegs bereit war, die Verfügungsgewalt über ihre Soldaten in Gänze aufzugeben. Damit nahm die Luftwaffe auf diesem Gebiet zweifellos eine Vorreiterrolle ein. Diese erklärt sich möglicherweise aus bereits bestehenden Kooperationen zwischen der Luftwaffe und der SS in Gestalt der Konzentrationslager, in denen etwa pseudowehrmedizinische Versuche – beispielsweise Höhenflugexperimente in Unterdruckkammern oder Unterkühlungsversuche – an Häftlingen unternommen wurden.13 Es war folglich die Fortsetzung einer Liaison, die auch die Luftwaffenrüstung betraf, in der zahlreiche KZ-Häftlinge Verwendung fanden.14 Allerdings kamen als KZ-Wachmannschaften nicht nur Soldaten der Luftwaffe zum Einsatz, sondern Angehörige aller drei Teilstreitkräfte, so auch des Heeres und der Kriegsmarine. Der Einsatz von Soldaten des Heeres zur Bewachung von KZ-Häftlingen geht zurück auf eine Entscheidung Adolf Hitlers vom 9. Mai 1944, nach der „von den von Sewastopol kommenden Soldaten 10 000 für die Bewachung der für das Jägerprogramm des Ministerialdirektors [Franz Xaver] Dorsch benötigten Arbeitskräfte abgezogen werden“ sollten.15 Dabei drängte Himmler darauf, diese Soldaten unter sein Kommando zu bekommen, war es doch die Gelegenheit, den seit Kriegsbeginn bestehenden Personalmangel bei den Wachmannschaften, wenn schon nicht zu beseitigen, so doch wenigstens abzumildern. Die Überführung von Wehrmachtssoldaten in die Konzentrationslager ermöglichte es der SS außerdem, kriegsverwendungsfähige Männer für einen Fronteinsatz aus den KZ-Wachverbänden herauszulösen und diese den Feldtruppenteilen der Waffen-SS zuzuführen.16 Schlussendlich griff die Wehrmacht auf das Personalreservoir des von Generaloberst Friedrich Fromm befehligten Ersatzheeres zurück. Vorgesehen war, dass lediglich wachdiensttaugliche Männer des Ersatzheeres übernommen werden sollten, die älter als 40 Jahre waren.17 Die Vereinbarung zwischen dem Oberkommando des Heeres und der SS wurde spezifiziert und sah vor, dass vollwachdiensttaugliche Soldaten der Geburtsjahrgänge 1896, 1900, 1905 und älter zum Einsatz in den Konzentrationslagern kommen sollten.18 Dass diese Altersvorgabe nicht zwingend Bestand hatte, belegt eine Aufstellung der Stammkompanie des Jäger-Ersatz-Bataillons 56 vom 26. Juni 1944. Von den 14 dem SS-Sonderlager Hinzert zugewiesenen Wehrmachtssoldaten gehörten zwölf dem Jahrgang 1908 an oder waren jünger.19 Das zentrale Kriterium für den Dienst im Konzentrationslager stellte indes die Wachdiensttauglichkeit dar. Die Verantwortung für den Austausch der als wachdienstuntauglich befundenen Soldaten übertrug die Amtsgruppe D des SS-Wirtschaftsverwaltungshauptamts (SS-WVHA) den Lagern, die sich hierfür mit den abgebenden Ersatzeinheiten der Wehrmacht in Verbindung zu setzen hatten.20 Von dieser Regelung schienen die Lager, in denen für die Übernahme der Wehrmachtsangehörigen spezielle Abteilungen eingerichtet wurden21, offensichtlich regen Gebrauch gemacht zu haben. Denn die Rücküberstellungen und die damit verbundenen Bitten um Ersatzgestellung nahmen ein derartiges Ausmaß an, dass sich der Chef des Heeresstabes im OKW, General der Infanterie Walter Buhle, im Juli 1944 dazu veranlasst sah, Himmler, darum zu bitten, dass nicht allzu viele Wehrmachtsangehörige, welche man der SS zur Verfügung stellte, abgewiesen würden. Denn bis zu diesem Zeitpunkt wies die SS bereits 30 Prozent der Soldaten ab.22 Von den bis Mitte September 1944 im SS-Sonderlager Hinzert eingetroffenen 131 Unteroffizieren und Mannschaften aus dem Bereich des Stellvertretenden Generalkommandos V. Armeekorps wurden 95 als tauglich übernommen wurden.23 Dies entsprach einer Übernahmequote von etwa 72,5 Prozent, während rund 27,5 Prozent zu ihren Einheiten zurückversetzt wurden. Diese hohe Ablehnungsquote deutet darauf hin, dass die SS gezielt „cherry picking“ betrieb, um sich das „beste Menschenmaterial“ für ihre Belange zu sichern. Zugleich scheint diese Regelung aber auch ein probates Instrumentarium für die Lagerkommandanten gewesen zu sein, um scheinbar missliebige Wehrmachtsangehörige aus den Konzentrationslagern zu entfernen. Mitte November 1944 sah man sich seitens der Amtsgruppe D genötigt, die Kommandanten von Plaszow, Hinzert und Ravensbrück zu ermahnen, dass die „Männer der Wehrmacht, die zum Teil schon 3 oder 4 Monate bei der Waffen-SS sich befinden, […] [wegen Wachdienstuntauglichkeit] grundsätzlich nicht mehr ausgetauscht werden“ könnten.24 Angesichts des mehrere Monate umfassenden Zeitraums, in dem sich die Wehrmachtsangehörigen bereits in den Lagern befanden, erscheint eine tatsächliche Wachdienstuntauglichkeit der Soldaten unwahrscheinlich. Der Grund für ihre Zurücküberstellung muss vielmehr in ihrem Verhalten und ihrer Einstellung zum Dienst in den Konzentrationslagern gesucht werden. Auf der anderen Seite gab es aber auch Wehrmachtsangehörige, die sich zu Beginn der Überstellungen aus freiem Entschluss zum Dienst in den Lagern meldeten, wie aus einem an Himmler gerichteten Schreiben Oswald Pohls, Chef des SS-WVHA, vom 5. Juni 1944 hervorgeht, in welchem er die Einführung eines eigenen Kragenspiegels für die neuen Wachmannschaften monierte:
„Sie [Heinrich Himmler] haben befohlen, dass diese Männer einen Spiegel mit einem aufgestickten ‚W‘ tragen sollen. Damit tritt eine äußerliche Unterscheidung gegenüber unseren jetzigen Wachmannschaften der Konzentrationslager, die durchwegs alle den Totenkopfspiegel tragen, und somit eine Deklassierung ein. Dies wird sich auf den Dienst und auf die Dienstfreude nicht günstig auswirken. Insbesondere ist zu berücksichtigen, daß auch Offiziere des Heeres übernommen werden. Unter den bis jetzt übernommenen Angehörigen des Heeres befinden sich solche, die sich freiwillig zur Übernahme in die SS gemeldet haben und freudig gekommen sind.“25
Insgesamt überstellte die Wehrmacht bis Mitte Juli 1944 etwa 20000 Soldaten des Heeres und der Luftwaffe zur Waffen-SS, wobei das Gros der Luftwaffenuniformträger zum 1. September 1944 in die Waffen-SS übernommen wurde und damit sowohl der SS-Wehrüberwachung als auch der SS- und Polizeigerichtsbarkeit unterstand.26 Die Heeresangehörigen galten entsprechend der Vereinbarung als „mit dem Tage der Inmarschsetzung von den Ersatzeinheiten des Heeres zur Waffen-SS versetzt“.27 Anders verhielt es sich hingegen bei den Angehörigen der Kriegsmarine. Diese wurden offenbar nicht in die Waffen-SS überführt, wofür die historische Forschung bislang keine überzeugende Erklärung gefunden hat. Ein möglicher Erklärungsansatz hierfür könnte in der Stellung des Großadmirals Karl Dönitz innerhalb des nationalsozialistischen Herrschaftsgefüges zu sehen sein, die es ihm erlaubte, sich gegen die Bestrebungen Himmlers, die Soldaten unter seine Verfügungsgewalt zu bekommen, erfolgreich zur Wehr zu setzen.
Im Herbst 1944 konstatierte Speer, dass der Einsatz von Wehrmachtssoldaten bei der Bewachung von KZ-Häftlingen einen Kulminationspunkt erreicht habe, wie er Himmler in einem Fernschreiben von Ende Oktober 1944 mitteilte. Um dennoch für den Einsatz von KZ-Häftlingen in der Rüstungswirtschaft eine quantitative Verbesserung bei den Wachmannschaften zu erzielen, plädierte der Rüstungsminister für weitere Überstellungen aus den verschiedenen Wehrmachtsteilen, welche Himmler, seit dem 21. Juli 1944 Befehlshaber des Ersatzheeres, veranlassen sollte:
„In der letzten Zeit scheitert des Öfteren der Einsatz von KZ-Häftlingen in der Rüstungs-Fertigung durch das Fehlen von Bewachungs-Mannschaften. Die bisher von Heer, Luftwaffe und Waffen-SS zur Verfügung gestellten Bewachungs-Mannschaften sind in vollem Masse [sic!] restlos ausgeschöpft. Weitere Versuche zur Erhöhung des Kontingents an Bewachungs-Personal sind in allen Dienststellen gescheitert. […] Nachdem bisher sämtliche Möglichkeiten ausgeschöpft worden sind, schlage ich vor, durch eine Auflage geeigneter Angehöriger der Wehrmachtsteile als Bewachungskräfte zur SS abzustellen und von dort aus einheitlich einzusetzen.“28
Die Wehrmacht – Stabilisator des Konzentrationslagersystems
Mit der Überstellung von Soldaten zur Bewachung der Konzentrationslager trug die Wehrmacht maßgeblich zur inneren Stabilisierung dieses Systems im letzten Kriegsjahr bei. Denn der Anteil der Wehrmachtssoldaten in den Lagern betrug schätzungsweise 40 bis 50 Prozent.29 Einige Historiker nennen gar einen Anteil von mehr als 50 Prozent, womit sie de facto die Mehrheit der Bewachungsmannschaften gestellt hätten.30 Der Historiker Reimer Möller konstatiert daher gewiss nicht zu Unrecht, dass die Konzentrationslager am Ende des Zweiten Weltkriegs eher Einrichtungen der Wehrmacht als der SS waren.31 Hinzu kommt, dass die Angehörigen der Wehrmacht partiell nicht nur zentrale Positionen im Lagersystem – etwa die Leitung von Außen- und Nebenlagern32 – einnahmen, sondern auch an Selektionen teilnahmen und damit aktiv am Vernichtungsprozess mitwirkten wie etwa der nach Auschwitz überstellte Unteroffizier Boleslaw Frymark, wovon der ehemalige Häftling Tadeusz Szewczyk im Frankfurter Auschwitz-Prozess folgendes berichtete:
“Im Frühling 1944 kam ein Wehrmachtsunteroffizier zu uns, er hieß Boleslaw Frymark. Er sprach mit uns polnisch. Es war im Sommer 1944, da sagte uns Frymark, er sei in Vertretung eines anderen zum Rampendienst eingeteilt worden. Morgens ging er mit Helm und Pistole weg, mittags kam er zu uns zurück. In unserem Raum erlitt er einen Nervenzusammenbruch und sagte: ‚Sie können mit mir machen, was sie wollen, sie können mich an die Front schicken, ich gehe nicht mehr auf die Rampe.‘ Dr. [Victor] Capesius kam in den Raum und ging dann mit Frymark in ein anderes Zimmer. Später kam Frymark zurück und sagte: ‚Ich habe das erledigt, ich brauche nicht mehr auf die Rampe gehen. Dr. Capesius hat mir gesagt, er wird mich nicht mehr hinschicken.‘“33
Damit war die Funktion der Wehrmachtsangehörigen nicht nur auf die äußere Bewachung der Lager beschränkt. Die Betrachtung des Verhältnisses von Wehrmacht und Konzentrationslager darf in Anbetracht dessen somit nicht bei den „wehrmedizinischen“ Versuchen, der Rüstungsindustrie und der Abschirmung dieses Systems nach außen stehenbleiben.
Zitiervorschlag: Enrico Seelig, “’„Die zu den Kommandanturen versetzten Wehrmachtsangehörigen legen in Angleichung an ihren bisherigen Wehrmachtsdienstgrad ab sofort die Dienstgradabzeichen der Waffen-SS an.“ Die institutionelle Überführung von Wehrmachtssoldaten in das Konzentrationslagersystem”. In: Denken ohne Geländer. Der Blog des Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung e.V. vom 22.06.2022: https://haitblog.hypotheses.org/3224
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Bild 1: Bundesarchiv, Bild 192-145 / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 DE
- Vgl. Bestandsmeldung über die Konzentrationslager anlässlich ihrer Eingliederung in das Wirtschaftsverwaltungsamt der SS vom 30.4.1942. In: Fritz Bringmann, Das KZ Neuengamme. Berichte, Erinnerungen, Dokumente, Frankfurt am Main 1982, S. 139. [↩]
- Schreiben an den Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei, Herrn Reichsminister Heinrich Himmler, RüA Arb.E./III/1a – 310/285/44g, Betr.: Einsatz von Kz-Häftlingen für die Rüstungswirtschaft vom 23. Februar 44, Bezug: Mein Schrb. v. 15.12.43 RüA ArbE/III/1a-310/190/43 (BArch R3/1583, Bl. 42). [↩]
- Stefan Hördler spricht in diesem Zusammenhang von einer ab 1944 von außen herangetragenen Ökonomisierung des Lagersystems. Vgl. Stefan Hördler, Rationalisierung des KZ-Systems 1943–1945. Arbeitsfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit als ordnende Selektionskriterien. In: Marc Buggeln/Michael Wildt (Hg.), Arbeit im Nationalsozialismus, München 2014, S. 349–370, hier 349 f. [↩]
- So auch der Titel der von Wolfgang Benz und Barbara Distel herausgegebenen mehrbändigen Reihe zur Geschichte der Konzentrationslager. [↩]
- Vgl. Nikolaus Wachsmann, KL. Die Geschichte der Konzentrationslager, München 2016, S. 11. [↩]
- Vgl. SS-Führungshauptamt, Kommandoamt der Waffen-SS, II b (7) Az. B 18d/KL. 253/11.41, Betreff: Kriegsverwendungsfähige Unterführer und Mannschaften in den Konzentrationslagern vom 14.11.1941 (BArch NS4-HI/21, Bl. 25). [↩]
- Zu den „Trawniki“ siehe beispielsweise Angelika Benz, Handlanger der SS. Die Rolle der Trawniki-Männer im Holocaust, Berlin 2015. [↩]
- Schreiben Rüstung und Kriegsproduktion Rü A Arb.-E III/1a 310/190/43 vom 15.12.1943 (BArch R3/1583, Bl. 32). [↩]
- Vgl. LG Halle vom 21.8.1951, 13a StKs 2/51, Urteil gegen Otto Kör. In: C. F. Rüter (Hg.), DDR-Justiz und NS-Verbrechen. Sammlung ostdeutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen, Band 5, Amsterdam 2004, S. 58–62, hier 60. [↩]
- Stefan Hördler, Ordnung und Inferno. Das KZ-System im letzten Kriegsjahr, Göttingen 2015, S. 191. [↩]
- Schreiben des Luftwaffenwehramtes vom 31.8.1944, Oberkommando der Luftwaffe/Luftwaffenwehramt/Az.: 23b 12/14-12/(I/1,IC) (BArch NS4-HI/21, Bl. 345). Die berechneten Zahlenangaben im Schreiben sind fehlerhaft und beruhen wohl auf Rechenfehlern. [↩]
- Stefan Hördler, Wehrmacht und KZ-System. Zum Einsatz von Wehrmachtssoldaten in den KZ-Wachmannschaften 1944/45. In: KZ-Gedenkstätte Neuengamme (Hg.), Wehrmacht und Konzentrationslager, Bremen 2012, S. 12–23, hier 13. [↩]
- Siehe hierzu etwa Albert Knoll, Humanexperimente der Luftwaffe im KZ Dachau: Die medizinischen Versuche Dr. Siegmund Raschers. In: KZ-Gedenkstätte Neuengamme (Hg.), Wehrmacht und Konzentrationslager, Bremen 2012, S. 139–148. [↩]
- Vgl. Schreiben des Staatssekretärs der Luftfahrt und Generalinspekteurs der Luftwaffe, Erhard Milch, an Gerhard Maurer vom 13. April 1943 (BArch NS3/1786, Bl. 9). [↩]
- Der Reichsführer-SS, RF/M. 1920/44 vom 9.5.1944 (BArch NS19/1922, Bl. 1). [↩]
- Vgl. Schreiben Heinrich Himmlers an Hans Jüttner, Der Reichsführer-SS, RF/M. 35/78/44g vom 2. August 1944 (BArch NS19/1542, Bl. 96); Fernschreiben Oranienburg Nr. 7271 vom 8.8.44 (BArch NS4-HI/21 Bl. 311). [↩]
- Der Reichsführer-SS vom 11.5.1944 (BArch NS19/1922, Bl. 3). [↩]
- Vgl. Schreiben SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt, Amtsgruppenchef D – Konzentrationslager, AV/4 Az.: 23b12/5.44/Ha./Ev., Betr.: Versetzung von Soldaten des Heeres zur Waffen-SS, Bezug: Verfg. OKH (Chef H Rüst u BdE) 23b12/140 Truppen Abt. IIa Nr. 5472/44 g. II.Ang. vom 26.5.44 (BArch NS4-HI/21, Bl. 134). [↩]
- Vgl. Stammkompanie Jäg.Ers.Batl.56, Az. 12 d Gr., Betr. Versetzung zum SS-Sonderlager, Bezug: Fernspruch stellv. Ge.Kdo.V.A.K. Abt. IIb/2 vom 26.6.44. (BArch NS4-HI/21, Bl. 167). [↩]
- Vgl. Schreiben SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt, Amtsgruppenchef D – Konzentrationslager, AV/4 Az.: 23b12/5.44/Ha./Ev., Betr.: Versetzung von Soldaten des Heeres zur Waffen-SS, Bezug: Verfg. OKH (Chef H Rüst u BdE) 23b12/140 Truppen Abt. IIa Nr. 5472/44 g. II.Ang. vom 26.5.44 (BArch NS4-HI/21, Bl. 134). [↩]
- So existierte beispielsweise in Auschwitz eine Wehrmachtleitstelle, der etwa 1200 bis 1500 Wehrmachtssoldaten zugeführt wurde. Als deren Hauptfeldwebel fungierte SS-Hauptscharführer Detlef Nebbe. Vgl. Ernst Klee, Auschwitz. Täter, Gehilfen, Opfer und was aus ihnen wurde. Ein Personenlexikon, Frankfurt am Main 2015, S. 295 f. [↩]
- Vgl. Fernschreiben an den Chef des SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamtes Oswald Pohl vom 14.7.1944 (BArch NS19/1922, Bl. 2). [↩]
- Vgl. SS-Sonderlager Hinzert, Az.: 23b12/9.44/Eb., Betr.: Versetzung von Soldaten des Heeres zwecks Bewachung von Häftlingen zur Waffen-SS vom 14.9.44 (BArch NS4-HI/21, Bl. 359). Vom Stellvertretenden Generalkommando V. Armeekorps waren dem SS-Sonderlager Hinzert 100 Wehrmachtssoldaten zugewiesen worden. [↩]
- Fernschreiben Oranienburg Nr. 13679 16/11 vom 16.11.1944 (BArch NS4-HI/21, Bl. 439). [↩]
- Der Chef des SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt A V/4 Az.: 23b12 Ha./F. Tgb. Nr. 539/44 geh., Betrifft: Übernahme von 10.000 Angehörigen des Heeres in die Waffen-SS, Bezug: Befehl vom 11.5.1944 RF/M. 1926/44 GRs. (BArch NS19/1922, Bl. 4). Ende Juni 1944 ordnete der Reichsführer-SS an, dass „die Wachmannschaften der Konzentrationslager für die Kriegsdauer nicht den Totenkopf, sondern einheitlich das doppelarmige Hakenkreuz auf dem Spiegel als Abzeichen tragen“ sollten. Der Chef der Amtsgruppe D, SS-Gruppenführer Richard Glück, befahl darauf hin, dass die „übernommenen Heeres- und Luftwaffen-Angehörigen […] ab sofort diesen Spiegel anzulegen“ hätten. Dass diese neuen Kragenspiegel auch tatsächlich getragen wurden, belegt die Darstellung des Dachauer KZ-Häftlings Edgar Kupfer-Koberwitz: „Die neue Uniform unserer Wachposten ist wie eine SS-Uniform, nur sind statt des ‚SS‘ im Spiegel Hakenkreuze.“ Jedoch scheint es aufgrund von Materialknappheit zu einer flächendeckenden Einführung dieses Kragenspiegels nicht mehr gekommen zu sein. Befehl des Reichsführers-SS, RF/M. 1960/44 geh., vom 27.6.1944 (BArch NS19/1922, Bl. 5); Schreiben des Wirtschafts-Verwaltungshauptamtes, Amtsgruppenchef D – Konzentrationslager, Betr.: Uniformspiegel, Geheim, vom 3.8.1944 (BArch NS19/1922, Bl. 6); Edgar Kupfer-Koberwitz, Die Mächtigen und die Hilflosen. Als Häftling in Dachau, Bd. 1, Stuttgart 1960, S. 378. [↩]
- Schreiben des SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamtes, Amtsgruppe D – Konzentrationslager, AV/4 Az. 23b12/9.44/Ha./Ev., Betr.: Versetzung von Soldaten des Heeres zur Waffen-SS, vom 12.9.1944 (BArch NS4-HI/21, Bl. 345); vgl. zudem Bertrand Perz, Wehrmachtsangehörige als KZ-Bewacher. In: Walter Manoschek (Hg.), Die Wehrmacht im Rassenkrieg. Der Vernichtungskrieg hinter der Front, Wien 1996, S. 168–181, hier 176; Hördler, Wehrmacht und KZ-System, S. 14; Hördler, Ordnung und Inferno, S. 194. [↩]
- Schreiben SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt, Amtsgruppenchef D – Konzentrationslager, AV/4 Az.: 23b12/5.44/Ha./Ev., Betr.: Versetzung von Soldaten des Heeres zur Waffen-SS, Bezug: Verfg. OKH (Chef H Rüst u BdE) 23b12/140 Truppen Abt. IIa Nr. 5472/44 g. II.Ang. vom 26.5.44 (BArch NS4-HI/21, Bl. 134). [↩]
- Fernschreiben von Albert Speer an Heinrich Himmler, Betr.: Bewachungs-Mannschaften für KZ-Häftlinge., vom 29.10.1944 (BArch R3/1583, Bl. 110 f.). [↩]
- Vgl. Hördler, Ordnung und Inferno, S. 197. [↩]
- Vgl. Marc Buggeln, Arbeit & Gewalt. Das Außenlagersystem des KZ Neuengamme, Göttingen 2009, S. 431; Karin Orth, Konzentrationslager-SS. Sozialstrukturelle und biographische Studien, München 2004, S. 54. [↩]
- Vgl. Reimer Möller, Wehrmachtsangehörige im KZ Neuengamme. In: KZ-Gedenkstätte Neuengamme (Hg.), Wehrmacht und Konzentrationslager, Bremen 2012, S. 24–39, hier 36. [↩]
- Zu nennen ist hier beispielsweise der Artillerieoffizier und Hauptmann Ludwig Schwarz, welcher das Lager Hersbruck, ein Außenlager des KZ Flossenbürg, übernahm. Vgl. Hans-Friedrich Lenz, „Sagen Sie Herr Pfarrer wie kommen Sie zur SS?“. Bericht eines Pfarrers der Bekennenden Kirche über seine Erlebnisse im Kirchenkampf und als SS-Oberscharführer im Konzentrationslager Hersbruck, Gießen 1989, S. 103. [↩]
- Hermann Langbein, Der Auschwitz-Prozess. Eine Dokumentation, Bd. 2, Frankfurt am Main, S. 649 f. [↩]
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haitblog (22. Juni 2022). „Die zu den Kommandanturen versetzten Wehrmachtsangehörigen legen in Angleichung an ihren bisherigen Wehrmachtsdienstgrad ab sofort die Dienstgradabzeichen der Waffen-SS an.“ Die institutionelle Überführung von Wehrmachtssoldaten in das Konzentrationslagersystem. Denken ohne Geländer. Abgerufen am 7. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/pf1j