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„Verdacht auf Prostitution“

Autorin: Francesca Weil

Außer der Reihe“ bildet neben den Projektbeiträgen eine weitere feste Reihe des „Denken ohne Geländer“-Blogs. Diese bietet Forscher/-innen am HAIT sowie Gastautor/-innen Raum für Beiträge zu aktuellen Themen, die eng mit den Forschungsschwerpunkten am Institut verbunden sind. Die Bandbreite möglicher Perspektiven und Schwerpunkte ist groß. Sie reicht von der Einordnung aktueller politischer und gesellschaftlicher Ereignisse in bestimmte historische, geographische oder kulturelle Kontexte über unkonventionelle, episodische Einblicke in den Forschungsalltag bis hin zur kritischen Auseinandersetzung mit theoretischen oder methodischen Entwicklungen in den Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften. Im folgenden Beitrag zeigt Francesca Weil, wie das menschenverachtende Zusammenspiel staatlicher Institutionen der DDR das Leben von Menschen dramatisch verändern konnte. Dieser Beitrag ist Teil einer dreiteiligen Serie zu den Venerologischen Stationen. Hier finden sich der zweite Beitrag “‘Infektionsquellen’ und ‘verwahrloste Mädchen’. Zum Umgang mit Frauen in der Besatzungszeit und der frühen Bundesrepublik” und der dritte Beitrag “„Es war so still, so ‚tot‘.“ Erinnerungen einer Betroffenen an die Venerologische Station in der Leipziger Riebeckstraße 63“.

Ornament über der Tür des Vorderhauses der Riebeckstraße 63

„Herumtreiberin“

Im März 1981 – während der Zeit der Leipziger Frühjahrsmesse – war die damals 29-jährige Elisabeth Q.1 zum Tanzen in einer Bar unterwegs. Ihrer Erinnerung nach traf sie auf zwei Männer, die sich als Mitarbeiter des westdeutschen Versandwarenhauses „Quelle“ zu erkennen gaben. Diese hätten sie eingeladen, in dem Hotel, in dem sie untergekommen waren, gemeinsam weiterzufeiern.2 Aus ihrer Patientenakte aus dieser Zeit geht hervor, dass es sich um eines der Studierendenwohnheime gehandelt haben muss, die während der Leipziger Messen als Unterbringungsmöglichkeit für ausländische Besucher/-innen- und Aussteller/-innen genutzt wurden. Als sie dort mit den beiden Männern eintraf, wurde sie von den von Unbekannten herbeigerufenen Polizisten des Volkspolizeireviers Leipzig Nord-Ost aufgegriffen und mitgenommen. Die Revierleitung vermutete, dass sie vielleicht an Geschlechtskrankheiten litt, und ersuchte die venerologische Ambulanz in der Kohlgartenstraße um eine Untersuchung wegen Verdachts auf Geschlechtskrankheiten und gegebenenfalls um die Einlieferung in eine geschlossene Venerologische Station.3 Die heute 71-jährige Elisabeth Q. erinnerte sich daran, dass sie zuerst in eine Gefängniszelle gebracht – wahrscheinlich im Polizeirevier Nord-Ost – und anschließend in die Venerologische Station, eine Station zur Diagnose und Therapie von Geschlechtskrankheiten, zwangseingewiesen worden sei.4

Die Station war auf dem Gelände der Leipziger Riebeckstraße 63 gelegen, das seit seiner Gründung 1892 als Arbeitsanstalt eine unrühmliche Geschichte erfuhr. Im heutigen Rückblick spielten sich an diesem Ort viele der großen Dramen der deutschen Geschichte des 20. Jahrhunderts im Konkreten ab.5 Elisabeth Q. wusste von all dem nichts, sie wusste anfangs nicht einmal, wo sie war und aus welchen Gründen. Drei Wochen habe sie auf dieser geschlossenen Station mit anderen Frauen verbringen müssen, in großen Gemeinschaftsschlafsälen, mit einer Tätigkeit im Waschhaus als sogenannte Arbeitstherapie, mit häufigem Herumsitzen auf dem Stationsgang und dem Gefühl, immer hungrig zu sein. Doch das Schlimmste seien die täglichen, zwangsweise durchgeführten gynäkologischen Untersuchungen gewesen, die nicht feinfühlig vorgenommen worden seien und deshalb sehr schmerzhaft gewesen wären.6 Diese täglichen Untersuchungen lassen sich auch in einem Formular in ihrer Patientenakte finden.7 Alle 25 Untersuchungsergebnisse waren negativ.8 Einer ihrer behandelnden Ärzte war Obermedizinalrat Dr. med. H. Sieler,9 auf den an anderer Stelle noch einmal näher eingegangen wird.

Allmählich bekam Elisabeth Q. mit, dass man ihr vorwarf, der Prostitution nachzugehen und möglicherweise Geschlechtskrankheiten zu verbreiten.10 Das geht auch aus den erhalten gebliebenen Briefen der Mutter und einer Freundin hervor, die ihr in diesem Zeitraum jeweils zwei Mal geschrieben haben. Formulierungen im ersten Brief der Mutter legen nahe, dass Elisabeth Q. ihr zuerst geschrieben hatte, dass sie sich auf einer Venerologischen Station in der Riebeckstraße 63 befinde.11 Der Aus- und Eingang der Post wurde von dem Stationspersonal penibel dokumentiert.12 Der Vater hatte nach dem ersten Brief seiner Tochter sogar versucht, sie auf dieser Station zu besuchen, war aber nicht am Pförtner vorbeigekommen.13 Das hatte seinen Grund.

Venerologische Stationen

In diese Venerologische Stationen wurden sowohl Männer als auch Frauen eingewiesen, in der DDR wie in der Bundesrepublik.14 Männer wurden überwiegend eingewiesen, weil sie eine Geschlechtskrankheit hatten oder als HwG (Häufig wechselnde Geschlechtspartner)-Personen galten, mehr als 50 Prozent der Frauen dagegen wegen „Herumtreiberei“.15 Die Zwangseinweisungen in den Stationen für Männer waren jedoch wesentlich geringer als in den entsprechenden Stationen für Frauen; so waren beispielsweise in der DDR 1968 18 Prozent der eingewiesenen Personen Männer. Im Gegensatz zu den Frauen waren die zwangseingewiesenen Männer in der DDR stets volljährig und wurden entsprechend den zeitgenössischen medizinischen Standards versorgt.16 Zwangseinweisungen von Frauen wurden in der DDR häufig ohne medizinische Indikation durchgeführt. Zudem hielt man Frauen länger als Männer gegen ihren Willen auf diesen Stationen fest.17 Medizinische Eingriffe nahm man ohne Patientenaufklärung und ohne Einverständnis der Mädchen und Frauen vor. Die Medizinhistoriker Florian Steger und Maximilian Schochow schätzen basierend auf ihren Untersuchungen, dass es in der gesamten DDR eine sechsstellige Zahl an derartigen Zwangseinweisungen gab.18 80 bis 90 Prozent der eingewiesenen Frau hätten allerdings nicht an sexuell übertragbaren Krankheiten gelitten,19 wie die Historikerin Steffi Brüning in ihrer Arbeit zur „Prostitution in der DDR“ darlegt. Viele Patientinnen haben bis heute mit Spätfolgen zu kämpfen, wie beispielsweise der Angst vor gynäkologischen Untersuchungen und Ärzten generell, Schlafstörungen, sexueller Unlust, Inkontinenz, Beziehungslosigkeit und Kinderlosigkeit.20 Schochow und Steger kamen zu der Erkenntnis, dass auf den Stationen ein hierarchisches System geherrscht habe, das durch eine Hausordnung bestimmt und von Ärzten, Schwestern und Stubenältesten umgesetzt worden sei. Gleichzeitig sei ein System von Belobigungen und Erziehungsmaßnahmen festgeschrieben worden, beispielsweise durch Arbeitstherapie.21 Die Art und Weise der Behandlung in den jeweiligen Einrichtungen hing allerdings auch wesentlich vom dortigen Personal ab,22 das heißt inwieweit es sich tatsächlich an die Vorschriften hielt oder inwieweit es auch freundlich, fürsorglich und medizinisch korrekt mit den Patientinnen umging.

Nach letztem Kenntnisstand wurden Männer in der DDR nur in den Bezirksstädten Berlin, Dresden und Erfurt zwangseingewiesen; für Frauen gab es in fast allen Bezirksstädten geschlossene Venerologische Einrichtungen.23 Neben Leipzig existierten weitere geschlossene Stationen in Berlin, Dresden, Erfurt, Gera, Halle, Rostock und Schwerin. Nach Schochow und Steger standen die Venerologen der Stationen miteinander in Kontakt und arbeiteten mit dem Ministerium für Gesundheitswesen, aber auch mit dem MfS eng zusammen. Das Ministerium für Gesundheitswesen habe die ambulanten Einrichtungen und geschlossenen Stationen kontrolliert und koordiniert. Das MfS sei mit der Überwachung der Patientinnen durch offizielle und inoffizielle Mitarbeiter, aber auch des medizinisch-pflegerischen Personals der geschlossenen Venerologischen Stationen betraut gewesen.24 Auch die Polizei war involviert; häufig lieferten Polizisten die Frauen in die Stationen ein.25

Brüning macht in ihrem Buch noch einmal deutlich, dass es innerhalb des Systems der geschlossenen Venerologischen Stationen ab den 1960er-Jahren nicht mehr um die Heilung von sexuell übertragbaren Krankheiten gegangen sei. Die Zusammenarbeit zwischen medizinischem beziehungsweise fürsorgerischem Personal und Sicherheitsorganen, den Abteilungen Jugendhilfe und den Abteilungen Innere Angelegenheiten der örtlichen Räte verdeutliche einmal mehr, dass die Anstalten vielmehr den Zweck der pragmatischen und kurzzeitigen Disziplinierung beziehungsweise Isolation gehabt hätten. Insbesondere bei weiblichen Jugendlichen habe sich daran häufig die Einweisung in ein Heim angeschlossen. Dieses Zusammenspiel mehrerer staatlicher Institutionen zeigt laut Brüning, dass diese Stationen mitunter als Zwischenstationen vor Heimeinweisungen zu definieren sind. Durch die Analyse Brünings wurde demnach deutlich, „dass diese geschlossenen Krankenanstalten eher im Heimsystem der DDR zu verorten sind, anstatt als Teil von medizinischen Einrichtungen betrachtet zu werden. Innerhalb dieses Systems wurden grundlegende Moralvorstellungen der verantwortlichen Akteure deutlich. Weibliche Jugendliche und Frauen, die durch ‚Herumtreiben‘, Nicht-Arbeit u.a. von gesetzlichen Normen abwichen, wurden verdächtigt, auch sexuell abzuweichen und dadurch Geschlechtskrankheiten zu verbreiten.“26 Für Brüning entstand daneben der Eindruck, dass die Verantwortlichen der medizinischen Praxis ab den 1980er-Jahren teilweise Liberalisierungen durchgesetzt hätten. Dafür würden die Abnahme der „HwG-Konrollen“ sowie die Schließung von Venerologischen Stationen, beispielsweise in Rostock und Halle, sprechen, und das obwohl zu dieser Zeit ein republikweiter Anstieg der Infektionen mit Geschlechtskrankheiten beobachtet wurde.27

Die Venerologische Station in der Leipziger Riebeckstraße 63 existierte 44 Jahre, offenbar so lang wie keine andere dieser Stationen in der DDR. Spätestens im März 1946 wurde sie gegründet. Die Ortswahl begründete die Landesverwaltung Sachsen, Abteilung Gesundheitswesen gegenüber der Sowjetischen Militäradministration damit, dass in der ehemaligen städtischen Arbeitsanstalt schon nach dem Ersten Weltkrieg Geschlechtskranke untergebracht gewesen seien.28 Nach Schochow stand die Station in Leipzig-Thonberg jedoch nicht in der Tradition der geschlossenen Venerologischen Stationen der Weimarer Republik, sondern entsprach eher sowjetischen Vorbildern, den Besserungsanstalten und Prophylaktorien29 – bei Letzteren handelte es sich um Einrichtungen in der ehemaligen Sowjetunion, in denen nicht arbeitende Personen aufgenommen wurden und zur Arbeit erzogen werden sollten.

In den folgenden Jahren änderte die Leipziger Station mehrfach den Namen, was vor allem mit dem Wechsel der für sie zuständigen staatlichen Behörden zusammenhing.30 Die Venerologische Station in der Leipziger Riebeckstraße 63 blieb als einzige dieser Einrichtungen in der DDR bis ins Jahr 1990 bestehen. Sogenannte Traditionalisten unter den Venerologen, wie zum Beispiel der bereits oben genannte Arzt Dr. Sieler aus Leipzig, hielten zudem die repressiven Eingriffe in ihrem Verantwortungsbereich dauerhaft aufrecht.31

Auf dieser Leipziger Station war Elisabeth Q. im März/April 1981 drei Wochen eingesperrt, während derer sie eine weitgehende Fremdbestimmung erlebt und sich von der Gesellschaft ausgeschlossen gefühlt haben muss. Das wog umso schwerer, da Elisabeth Q. bis zu ihrer Zwangseinweisung eine lebenshungrige Frau war. Sie suchte geradezu nach Möglichkeiten, sich zu vergnügen, das Leben zu genießen und liebevolle Zuwendung zu erfahren. Freude und Zerstreuung fand sie vor allem beim Tanzen, beim Kennenlernen von Menschen und in der Sexualität. Als attraktive Frau lernte sie dabei in den unterschiedlichsten Clubs und Bars von Leipzig eine Reihe von Männern kennen, auch solche aus dem Ausland.32 Eine „Herumtreiberin“, was man ihr unterstellte zu sein, war Elisabeth Q. keinesfalls. Sie ging stets ihrer Arbeit nach, verdiente ihr eigenes Geld, zuerst als Fachverkäuferin, später als ausgebildete Industriekauffrau.33 Und vergnügte sich in ihrer Freizeit.

Bis heute leidet sie an Spätfolgen der Ereignisse im März/April 1981 – wie unter anderen den bereits oben Genannten: Sie konnte keine festen und langjährigen Beziehungen aufbauen, hatte Angst vor Arztbesuchen, insbesondere vor denen beim Gynäkologen und beim Zahnarzt, und Schlafstörungen. Elisabeth Q. ist bis heute misstrauisch gegenüber anderen Menschen beziehungsweise kann schwer Vertrauen aufbauen. Sie stellt sich und ihre damaligen Lebensansprüche in Zweifel. Ihre Traumatisierung drückt sich aber vor allem in langen Redeschwallen aus, die sie selbst nicht stoppen kann.

Hinzu kam, dass sie in den 1980er-Jahren das Gefühl hatte, im Beruf gemobbt zu werden, weshalb sie häufig die Arbeitsstellen wechselte – etwas sehr Untypisches für Arbeitsverhältnisse in der ehemaligen DDR. Außerdem fühlte sie sich persönlich beobachtet und verfolgt. Mit Letzterem sollte sie Recht behalten, wie ein Blick in die ihr zuzuordnende MfS-Akte belegt.

„Honigfalle“

Wie diese Akte zeigt, hatte das MfS Elisabeth Q. seit 1988 im Visier, aber in einem anderen Zusammenhang. In den seit 1981 vergangenen Jahren hatte sie mehrfach Kontakt zu Männern aus dem Ausland und hin und wieder Geldgeschenke angenommen. Daran erinnert sie sich noch heute.34 Geldgeschenke waren Geschenke und unterschieden sich deshalb vom Aushandeln eines Preises im Rahmen von Prostitution. Im März 1989 dokumentierte ein Mitarbeiter der Leipziger Bezirksbehörde des MfS den Beschluss, zu Elisabeth Q. einen Vorlauf eines inoffiziellen Mitarbeiters (IM) namens „Irma“ anzulegen.35 Dem waren tatsächlich mehrere Beobachtungen der jungen Frau durch das MfS vorausgegangen. Elisabeth Q. sollte als „Honigfalle“ angeworben werden.

Nach Brüning sollten “Honigfallen“ langfristige, vertrauensvolle Beziehungen zu „operativ-interessanten“ Personen herstellen. Dabei habe es sich meist um westliche Ausländer gehandelt. Brünings Aktenanalyse zeigt, dass sexuelle Begegnungen zwischen „Honigfallen“ und den Zielpersonen Mittel zum Zweck der Geheimdienstarbeit, aber nie vorrangiges Ziel oder gar Inhalt der Tätigkeit gewesen waren. Für das MfS sei wichtig gewesen, dass nicht nur sexuelle „Begegnungen“ stattfanden. Die sogenannten Zielpersonen waren vor allem westliche Diplomaten, Journalisten und Wirtschaftsvertreter. Für die Staatsicherheit war die „direkte geheimdienstliche Arbeit am Feind“ von höchster Bedeutung und Brisanz. Das traute das MfS offensichtlich nur wenigen IM zu. Deshalb sollten die als „Honigfallen“ anzuwerbenden Frauen nicht nur systemtreu, loyal und besonders attraktiv sein, sondern auch intelligent.36 Geeignet erschienen zudem Frauen mit „HwG“ und Prostituierte.37

Seit 1987 war dem MfS bekannt, dass Elisabeth Q. im Interhotel „Merkur“ verkehrte und dort Kontakte zu Männern aus dem Ausland unterhalten hatte.38 So erschien sie dem MfS- Mitarbeitern als geeignete „Honigfalle“ im „Merkur“. Aus dem Anforderungsbild zum IM geht hervor, dass es „zur weiteren Absicherung und Aufklärung des einreisenden politisch-motivierten Tourismus und NSW-Teilnehmern [aus dem Nichtsozialistisches Wirtschaftsgebiet] an touristischen Sonderveranstaltungen während deren Aufenthalte in den Interhotels der Stadt Leipzig, insbesondere des Hotels ‚Merkur‘ […]“ erforderlich sei, einen IM mit entsprechenden Aufgabenstellung und Eignungen zu schaffen. Unter anderem sollte er zum Gästekreis der Interhotels der Stadt Leipzig gehören.39 Dieses „objektive Merkmal“ brachte Elisabeth Q. mit. Ebenso die Attraktivität. Aus einer Wohngebietsermittlung des MfS vom Februar 1988 geht hervor, dass Elisabeth Q. höflich, freundlich und adrett gekleidet gewesen sei, wobei die Bekleidung laut entsprechender Auskunftspersonen einen „westlichen Trend“ aufweisen, das heißt vermutlich aus der Bundesrepublik oder Boutiquen stammen würden.40 Aus der vom MfS gewünschten „Zusammenarbeit“ mit Elisabeth Q. wurde jedoch nichts. Die Gründe hierfür sind nicht mehr nachvollziehbar.

Fazit und Ausblick

Am Beispiel von Elisabeth Q. wird deutlich, dass die sexuellen Normen der Mehrheitsgesellschaft durch die Tätigkeit als „Honigfallen“ für diese Frauen nicht mehr galten.41 Setzt man die Geschehnisse von 1981 und 1988 miteinander in Bezug, lässt sich die Doppelmoral der staatlichen Institutionen, die, wie das Ereignis 1981 zeigt, auch zusammenarbeiteten, erkennen. 1981 entsprach Elisabeth Q. nicht deren Moralvorstellungen und wurde hierfür eingesperrt, gequält und gedemütigt. 1988 sollte sie als „Honigfalle“ angeworben werden, weil ihr Lebensstil dem einer solchen scheinbar entsprach und für staatliche, sprich geheimdienstliche Interessen hätte ausgenutzt werden können.

Elisabeth Q. lebt heute in sehr ärmlichen Verhältnissen. Ihre politische Rehabilitierung musste sie sich hart erkämpfen, was nicht zuletzt die zahlreichen Schreiben und Hilfeersuchen der letzten Jahre zeigen, die sie in ihrem Privatarchiv gesammelt hat.. Dabei habe sie nur Gerechtigkeit erfahren wollen. Die Kammer für Rehabilitierung des Landgerichts Leipzig wies ihren Antrag, „das 1981 gegen die Antragstellerin durch die Polizeibehörden in Leipzig durchgeführte Ermittlungsverfahren und die darauf beruhende Unterbringung bei der Polizei und in einem Krankenhaus für rechtswidrig zu erklären und aufzuheben (Rehabilitierung)“ als unbegründet zurück.42 Doch Elisabeth Q. gab nicht auf. So holte sie sich Hilfe und kontaktierte beispielsweise den oben genannten Medizinhistoriker Schochow, der ihr antwortete und Artikel zuschickte, aus denen hervorgeht, dass an anderen Gerichten Frauen, die in Venerologische Stationen der DDR zwangseingewiesen worden waren, rehabilitiert wurden.43 Unterstützt von einer kompetenten und engagierten Anwältin brachte sie ihren Fall an den Rehabilitierungssenat des Oberlandesgerichts Dresden. Er entschied im Rehabilitierungsverfahren zugunsten von Elisabeth Q.44 Seither erhält sie von der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge jährlich eine Summe zwischen 1300 € und 1800 € als Entschädigung.45

Zitiervorschlag: Francesca Weil, „Verdacht auf Prostitution” In: Denken ohne Geländer. Der Blog des Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung e.V. vom 05.10.2022: https://haitblog.hypotheses.org/3574

Beitragsbild

Bild 1: @Daniel Marienfeld/sola_nig.

  1. Der Name der Betroffenen wurde auf deren Wunsch hin von der Autorin geändert. Ihr tatsächlicher Name ist der Verfasserin bekannt. []
  2. Vgl. Sarah Nägele, Unrecht hinter Backsteinmauern. Der Gebäudekomplex der ehemaligen städtischen Arbeitsanstalt in Leipzig hat eine lange und brutale Geschichte. In: Neues Deutschland vom 23.8.2022, https://www.nd-aktuell.de/artikel/1166208.leipziger-stzadtgeschichte-unrecht-hinter-backsteinmauern.html (abgerufen am 25.8.2022).Die Autorin hatte an dem vorausgegangenen Interview von der Journalistin Sarah Nägele mit Elisabeth Q. teilgenommen. []
  3. Vgl. Schreiben des Polizeireviers Nordost an die Ambulanz Kohlgartenstraße vom 21.3.1981 (StadtAL, 0019 KH Dösen/Venerologische Station G 10, Bl. 16).

    Nicht alle Frauen und Mädchen in der DDR, die in Bars gingen, mit Männern tanzten oder an Geschlechtskrankheiten hatten, mussten diesen Weg wie Elisabeth Q. bis hin in eine geschlossene Venerologische Station gehen. []

  4. Vgl. Sarah Nägele, Unrecht hinter Backsteinmauern. []
  5. Ausführlich zur Geschichte des Geländes auf der Riebeckstraße 63 vgl. https://riebeckstrasse63.de/ (abgerufen am 26.8.2022). []
  6. Vgl. Nägele, Unrecht hinter Backsteinmauern. []
  7. Vgl. Formular zu den Untersuchungen (StadtAL, 0019 KH Dösen/Venerologische Station G 10, Bl. 2.). []
  8. Vgl. Meldung über die Beendigung einer stationären Beobachtung vom 22.4.1981 (ebd., Bl. 3). []
  9. Vgl. Formular (ebd., Bl. 7). []
  10. Vgl. Nägele, Unrecht hinter Backsteinmauern. []
  11. Vgl. Briefe vom 26.3., 4.4., 7.4., 11.4.1981. In: Privatarchiv Elisabeth Q., unpag.; vgl. Brief der Mutter an Elisabeth Q. vom 26.3.1981. In: Ebd., unpag. []
  12. Vgl. Notizen (StadtAL, 0019 KH Dösen/Venerologische Station G 10, Bl. 5). []
  13. Vgl. Brief der Mutter an Elisabeth Q. vom 26.3.1981. In: Privatarchiv Elisabeth Q., unpag. []
  14. Vgl. Maximilian Schochow/Florian Steger, Männer in geschlossenen Venerologischen Stationen der DDR am Beispiel von Berlin, Dresden und Erfurt. In: Das Gesundheitswesen 83 (2021) 5, S. e15-e19, hier e15. []
  15. Vgl. ebd. []
  16. Vgl. ebd., e18. []
  17. Vgl. ebd. []
  18. Vgl. Florian Steger/Maximilian Schochow, Traumatisierung durch politisierte Medizin. Geschlossene Venerologische Stationen in der DDR, Berlin 2016, S. 224. []
  19. Vgl. Steffi Brüning, Prostitution in der DDR. Eine Untersuchung am Beispiel von Rostock, Berlin und Leipzig, 1968 bis 1989, Berlin-Brandenburg 2020, S. 102 f. []
  20. Vgl. Florian Steger/Maximilian Schochow, Disziplinierung durch Medizin. Die geschlossene Venerologische Station in der Poliklinik Mitte in Halle (Saale) 1961-1982, Halle 2014, S. 173. []
  21. Vgl. ebd. []
  22. Ausführlich vgl. ebd., S. 89–101. []
  23. Vgl. Schochow/Steger, Männer in geschlossenen Venerologischen Stationen der DDR, S. e16. []
  24. Vgl. Steger/Schochow, Disziplinierung durch Medizin, S. 174 f. []
  25. Vgl. Brüning, Prostitution in der DDR, S. 111. []
  26. Ebd., S. 122 f. []
  27. Vgl. ebd. []
  28. Vgl. Maximilian Schochow, Zwischen Erziehung, Heilung und Zwang. Zur Versorgung Geschlechtskranker in der SBZ/DDR am Beispiel der Fürsorgeheime für Geschlechtskranke und geschlossener Venerologischer Stationen, Berlin 2017, S. 69. []
  29. Vgl. ebd., S. 74. []
  30. Vgl. ebd., S. 73. []
  31. Vgl. ebd., S. 123. []
  32. Vgl. Nägele, Unrecht hinter Backsteinmauern. []
  33. Vgl. Lebenslauf vom 3.1.1983 (BArch, MfS, BV Leipzig, AIM 948/89 C, Bl. 56 f.). []
  34. Vgl. Nägele, Unrecht hinter Backsteinmauern. []
  35. Vgl. Beschluss (BArch, MfS, BV Leipzig, AIM 948/89 C, Bl. 16). []
  36. Brüning, Prostitution in der DDR, S. 190 f. []
  37. Vgl. ebd., S. 195 f. []
  38. Vgl. Bericht über das Bekanntwerden (BArch, MfS, BV Leipzig, AIM 948/89 C, Bl. 24). []
  39. Vgl. Anforderungsbild für einen IM zur politisch-operativen Absicherung des Gästekreises der Leipziger Interhotels (ebd., Bl. 22 f.). []
  40. Vgl. Wohngebietsermittlung am 18.1.1988 (ebd., Bl. 74). []
  41. Vgl. Brüning, Prostitution in der DDR, S. 206. []
  42. Beschluss der Kammer für Rehabilitierung des Landgerichts Leipzig vom 23.12.2015 (Privatarchiv Elisabeth Q., unpag.). []
  43. Brief von Maximilian Schochow an Elisabeth Q. vom 18.6.2019 (ebd.). []
  44. Vgl. Beschluss des Rehabilitierungssenat am Oberlandesgericht Dresden vom 30.6.2016 (ebd.). []
  45. Vgl. Interview von Sarah Nägele mit Elisabeth Q. am 18.8.2022. []

OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
haitblog (5. Oktober 2022). „Verdacht auf Prostitution“. Denken ohne Geländer. Abgerufen am 5. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/pf1u


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3 Antworten

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