Demokratie durch Neuanfang und Kontinuität: Die Führungskräfte des bayerischen Kultusministeriums in der Nachkriegszeit
Autor: Felix Lieb
Am 16. und 17. Mai 2022 fand das zweite Doktorandenforum, organisiert vom Doktorandenkolleg des Hannah-Arendt-Instituts (HAIT), statt. Unter dem Titel “Individuum und Organisation in autoritären und demokratischen Gesellschaftsordnungen” kamen zahlreiche Nachwuchswissenschaftler/-innen in der Gedenkstätte Bautzener Straße in Dresden zusammen. Dabei standen vor allem Fragen nach den individuellen Handlungsspielräumen von Akteuren im Spannungsfeld von Organisationen in Diktaturen, sowie biographische Kontinuitäten und Diskontinuitäten über die historischen Brüche und Transformationen politischer Ordnungen hinweg im Vordergrund. Einige der Teilnehmer/-innen haben ihre Beiträge für diesen Blog verschriftlicht, die in den folgenden Monaten hier veröffentlicht werden. Der zweite Beitrag von Felix Lieb befasst sich mit dem bayerischen Kultusministerium und seinen leitenden Beamten anhand derer aufgezeigt werden soll, wie sich personelle Kontinuitäten auf den Wiederaufbau des Ministeriums auswirkten und was sie für sein Handeln in der Demokratie bedeuteten.
In den vergangenen Jahren ist eine Fülle an Studien erschienen, die deutsche Zentralbehörden im Nationalsozialismus und danach erforschten. Zuletzt weitete sich das Feld auf Ministerien auf Länderebene aus.1 Eine wichtige Rolle spielten dabei stets Kontinuitäten, die aus dem „Dritten Reich“ in die Nachkriegsdemokratie hinüberwirkten. Beschränkt man sich dabei auf eine reine „Nazizählerei“, werden solche Kontinuitäten schnell mit einer kaum zu schulternden Hypothek für die junge Demokratie gleichgesetzt.2 Am Beispiel des bayerischen Kultusministeriums und seiner leitenden Beamten/-innen soll gezeigt werden, wie sich personelle Kontinuitäten auf den Wiederaufbau des Ministeriums auswirkten und was sie für sein Handeln in der Demokratie bedeuteten.
Keine „Stunde Null“ – Rückkehrer und „41er“
Als das amerikanische Militär München Ende April 1945 besetzte, war das Kultusministerium quasi nicht mehr existent. Der interimsmäßige Kultusminister Paul Giesler war bereits aus der Stadt geflohen, ebenso wie ein Großteil des leitenden Personals, das seit 1937 Schritt für Schritt durch linientreue Beamten/-innen ersetzt worden ist. 1941 wurden die letzten fünf Beamten entlassen, die bis 1933 der Bayerischen Volkspartei (BVP) angehört hatten und sich weigerten, der NSDAP beizutreten. Wer im Mai 1945 überhaupt noch im Ministerium am Münchner Salvatorplatz anzutreffen war, galt den Amerikanern als „too nazified to be of much service“.3 So gut wie alle Beamten des höheren Dienstes wurden bis Ende Juli entlassen.
Die Militärregierung besetzte die wichtigsten Stellen rasch neu. Nur zwei Referenten sollten nach ihrer Entnazifizierung wieder zurückkehren. Nicht zu übersehen sind jedoch personelle Kontinuitäten, die in die Zeit vor 1933 zurückreichen. Denn in Schlüsselpositionen kamen nun überwiegend Personen, die der Behörde in der Weimarer Zeit angehört oder nahegestanden hatten. Erster Kultusminister wurde Otto Hipp (1885–1952), der 1933 abgesetzte BVP-Bürgermeister Regensburgs. Er war bereits zwei Mal für dieses Amt im Gespräch gewesen und ein typischer Vertreter des katholisch-föderalen Konservatismus in Bayern. Noch vor dem Amtsantritt Hipps, der in Kontakt zur widerständischen „Bayerischen Heimatbewegung“ und zur „Freiheitsaktion Bayern“ (FAB) stand, waren zwei weitere wichtige Stellen neu besetzt worden, nämlich die Leiter der beiden Hauptabteilungen. Ministerialdirektor wurde Albert Decker (1883–1967), der seit 1918 im Ministerium gearbeitet hatte und zu den fünf Beamten gehörte, die 1941 entlassen wurden. Zwar enthoben ihn die Amerikaner bereits im August 1945 wieder seines Dienstes, dennoch war die Berufung symptomatisch: Decker personifizierte das Schicksal der „41er“, die dem vor-nationalsozialistischen Ministerium entstammten und – so ihr Selbstverständnis – ihre berufliche Stellung aus Gewissensgründen opferten. Sie seien, so Decker, wegen ihrer „ablehnenden Haltung gegen den Nationalsozialismus und wegen [ihrer] religiösen Überzeugung jahrelang im Dienste gedemütigt und zurückgesetzt worden“.4 Ähnlich verhielt es sich bei der Besetzung der Stelle des Staatsrats: Dieses Amt bekleidete Hans Meinzolt (1887–1967), der zwar kein „41er“ war, aber ebenso wie Decker ein Rückkehrer: Bereits von 1920 bis 1930 war er Referent im Ministerium. Nach einer Zwischenstation als Landrat wurde er 1933 Weltlicher Oberkirchenrat, später Vizepräsident im Evangelisch-lutherischen Landeskirchenrat und hatte Kontakte zum protestantischen Widerstand. Decker und Meinzolt galten beide als antinationalsozialistisch, wurden den Amerikanern von ihren jeweiligen Kirchen empfohlen und versprachen ein Anknüpfen an die Zeit vor 1933.
Alle fünf „41er“ kehrten noch im Sommer 1945 ins Ministerium zurück. Dies waren, neben Decker, Max Sayler (1883–1957), Wilhelm Emnet (1876–1951), Eugen Mayer (1883–1963) und Josef Mayer (1895–1976).5 Decker, Emnet und die beiden Mayers waren in der Weimarer Republik erstmals berufen worden, Max Sayler bereits während des Kaiserreiches (1913). Mit den Ausnahmen Deckers (August 1945) und Emnets (August 1948) blieben sie über das Ende der Besatzungszeit hinaus in ihren Schlüsselstellungen. Insbesondere Josef Mayer prägte das Ministerium bis in die 1960er-Jahre in erheblichem Maße, zuletzt als Ministerialdirektor und Gruppenleiter.
Darüber hinaus kehrten in den ersten Nachkriegsjahren zahlreiche weitere ehemalige Beamte zurück, beispielsweise der spätere Verfassungsrichter Theodor Ritterspach (1904–1999), der erste Leiter der Abteilung für höheres Schulwesen, Anton Karnbaum (1886–1967), oder der bereits 1933 wegen SPD-Mitgliedschaft entlassene Leiter der Volksschulabteilung, Oskar Vogelhuber (1878–1971). Auch neu besetzte Stellen waren Teil dieser restaurativen Personalpolitik, denn dafür wurde vorwiegend Personal ausgewählt, das ein ähnliches Profil aufwies. Dies galt beispielsweise für den Verwaltungsjuristen Eugen Hornstein (1887–1963), der im „Dritten Reich“ wegen seiner ehemaligen BVP-Mitgliedschaft degradiert worden war, oder den Volksschullehrer Alois Braun (1892–1963), der im April 1945 eine wichtige Figur im militärischen Widerstand der FAB war.
Das „Haus am Salvatorplatz“: personelle und ideelle Restauration
Die Amtszeit Hipps war allerdings kurz. Bereits Ende September 1945 wurde er von der Militärregierung abgesetzt, da ihr sein Kurs bei der Entnazifizierung der Lehrer/-innen zu lax war. Als Ersatz installierte sie den Sozialdemokraten Franz Fendt (1892–1982).6 In seiner Amtszeit wurden einige Beamten/-innen mit SPD-Hintergrund berufen, beispielsweise die ehemaligen Landtagsabgeordneten Otto Graf (1892–1971) und Elise Kaeser (1882–1953) oder der Volksschullehrer Wilhelm Baumann (1895–1982). Doch Fendts Amtszeit blieb ein Intermezzo, da sein Nachfolger Alois Hundhammer die meisten dieser Entscheidungen revidierte. So ist es auffällig, dass bis auf Kaeser alle SPD-nahen Beamten/-innen das Ministerium unter Hundhammer wieder verließen.
Alois Hundhammer (1900–1974), der nach der ersten Landtagswahl Ende 1946 Fendt als Minister ablöste, amtierte bis Ende 1950 und personifizierte wie kein Zweiter den bayerischen Kampf gegen die amerikanischen Schulreformpläne. Als einer der ersten BVP-Landtagsabgeordneten war er 1933 für einige Wochen im Konzentrationslager Dachau inhaftiert und stand unter Berufsverbot. In der CSU entwickelte er sich nach 1945 zum wichtigsten Kopf der konservativ-katholischen Linie. Sein Profil passte, zusammen mit seiner Verfolgungsbiografie, perfekt zum Selbstverständnis des Kultusministeriums und der viel beschworen Tradition des „Hauses am Salvatorplatz“.7 Hundhammer knüpfte daher unmittelbar an die im Sommer 1945 gelegten personalpolitischen Grundsätze an. Er holte, ähnlich wie Hipp, weitere ehemalige Beamte zurück, beispielsweise Karl Kihn (1887–1976) und Albert Fruth (1885–1972), beide vor 1933 BVP-Mitglieder und im „Dritten Reich“ beruflich zurückgesetzt.
Unter den Rückkehrern waren aber auch einige ehemalige NSDAP-Mitglieder und 1945 von den Amerikanern entlassene Beamte, beispielsweise Georg Bögl (1892–1964). Da Bögl aber wegen seiner Beziehungen zur FAB und dem Hamm-Sperr-Widerstandskreis nur als „formal“ NS-belastet galt, machte Hundhammer ihn 1948 zum neuen Leiter der Abteilung für Lehrerbildung. Dieser Umgang mit formalen NS-Belastungen war typisch: Schon im Sommer 1945 stellte das Ministerium mit Heinrich Lades ein ehemaliges SS-Mitglied ein, der über die genauen Umstände seines SS-Beitrittes auch noch log. Aber erneut wog der Verweis auf einen – angeblichen – Widerstand eine solche Belastung auf. Lades behauptete sogar, die letzte Person gewesen zu sein, mit der Claus Schenk Graf von Stauffenberg am 20. Juli 1944 telefoniert habe.8 Lades war damit ein, wenn auch extremes, Beispiel dafür, dass Anpassungsleistungen an den Nationalsozialismus mit Verweis auf die eigene Distanz zum Regime oder vermeintlichen Widerstand oftmals erfolgreich kompensiert werden konnten.
Das Personal des Kultusministeriums schuf sich selbst den Ruf einer Behörde, die in der Tradition der vornationalsozialistischen Zeit stand. Was dieses Selbstbild störte, wurde verschwiegen. Es wurde offenbar nie thematisiert, was diejenigen, die auch im „Dritten Reich“ für das Ministerium tätig waren, in dieser Zeit eigentlich genau getan hatten. Dies führte zu paradoxen personellen Konstellationen: 1946 wurde dem ehemaligen Lehrer Wilhelm Baumann das Entnazifizierungsreferat des Ministeriums übertragen. Einer der damaligen Abteilungsleiter des Ministeriums war Max Sayler. Beide hatten während des „Dritten Reiches“ berufliche Herabsetzungen erfahren: Sayler war einer der „41er“, die das Ministerium wegen früherer BVP-Mitgliedschaft verlassen mussten. Baumann wurde 1933 nach einer Denunziation als Schulleiter abgesetzt und zum einfachen Lehrer degradiert. Der Ministerialbeamte, der im September 1933 die Regierung von Oberbayern „fernmündlich gemahnt“ hatte, die Denunziation Baumanns endlich zu bearbeiten, war genau jener Max Sayler.9 Die Grenzen zwischen denen, die durch diskriminierende Maßnahmen des NS-Staates geschädigt wurden, und denen, die solche umsetzten, waren nicht mehr erkennbar. Sayler war beides und entzog sich somit einer eindeutigen Kategorisierung. Da zeitgenössisch aber klar zwischen „Opfern“ und „Tätern“ des NS-Regimes unterschieden wurde, konnte er nach 1945 an der Seite eines ehemaligen Kollegen arbeiten, für dessen früheren beruflichen Abstieg er maßgeblich mitverantwortlich war.
Das Kultusministerium nahm im Schulbereich zahlreiche Beschlüsse aus der NS-Zeit zurück. Es investierte viel Energie in den Wiederaufbau des humanistischen Gymnasiums und der konfessionell getrennten Bekenntnisschulen.10 Die Selbstdeutung, als Vertreter des „alten“ Ministeriums antinationalsozialistisch eingestellt und nach 1945 automatisch demokratisch zu sein, überdeckte jedoch vordemokratische Traditionsstränge. Problematisch war dabei weniger, dass sich Kontinuitäten von vor 1933 mit denen aus der NS-Zeit überschnitten. Vielmehr konnten auch Erstere bisweilen autoritär-konservative Ordnungsmodelle transportieren, die für viele Zeitgenossen/-innen mit einem Bekenntnis zur Demokratie vereinbar waren, modernen demokratischen Standards aber nicht gewachsen wären.11 Wie sehr der damalige Demokratiebegriff von solchen Ambivalenzen geprägt war, verdeutlicht die Wiedereinführung des Züchtigungsrechts durch Alois Hundhammer im Sommer 1947. Einerseits ließ Hundhammer eine landesweite Elternbefragung durchführen, da er „von Lehrern, von Geistlichen und auch von Eltern mit einem Berg von Zuschriften bestürmt“ wurde. Dabei stimmten 61,2 Prozent der Eltern dafür, das Recht zur Züchtigung männlicher Schüler in bestimmten Fällen wieder einzuführen.12 Zunächst die Eltern zu befragen und die Wiedereinführung nicht einfach anzuordnen, bezeichnete Hundhammer nicht ganz zu Unrecht als „den demokratischen Weg, um diese Frage zu entscheiden“.13 Andererseits hatte diese beinahe schon plebiszitär-demokratische Entscheidung eine Maßnahme zum Gegenstand, die aus heutiger Sicht mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit unvereinbar ist.
Demokratie und (Dis-)Kontinuität
Oberflächlich betrachtet gab es im bayerischen Kultusministerium personelle Kontinuitäten zwischen Nationalsozialismus und Demokratie. Von den Beteiligten wurde dies aber nicht als Kontinuität zum „Dritten Reich“ aufgefasst, sondern als Teil einer Traditionslinie, die viel weiter zurückreichte. Der personelle Wechsel 1945 war somit sowohl ein Neuanfang als auch von Kontinuitäten geprägt. Diese Kontinuitäten brachten eine weitgehende Distanzierung vom Nationalsozialismus und eine Rekonstruktion von zerstörten Schulstrukturen mit sich. Problematisch waren sie aber insofern, als sie ein hierarchisches und tendenziell antipluralistisches Ordnungsmodell aus den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts konservierten. Ein differenzierterer Kontinuitätsbegriff ist also notwendig, will man ein präziseres Bild der jungen westdeutschen Demokratie zeichnen: Sie war, angesichts der problematischen Traditionsüberhänge, keine rein „geglückte Demokratie“.14 Diese Überhänge waren aber nicht automatisch mit NS-Belastungen gleichzusetzen und konnten den Übergang zur Demokratie auch erleichtern – auf eine „Belastungsgeschichte“ kann die bundesrepublikanische Demokratiegeschichte daher ebenfalls nicht reduziert werden.15 Das Zusammenspiel der Prinzipien „Demokratie“ und „Kontinuität“ war komplizierter.
Zitiervorschlag: Felix Lieb, “Demokratie durch Neuanfang und Kontinuität: Die Führungskräfte des bayerischen Kultusministeriums in der Nachkriegszeit”. In: Denken ohne Geländer. Der Blog des Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung e.V. vom 25.01.2023: https://haitblog.hypotheses.org/3715
Beitragsbild: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Haupteingang von Henning Schlottmann (CC BY-SA 4.0)
- Stefan Creuzberger/Dominik Geppert (Hg.), Die Ämter und ihre Vergangenheit. Ministerien und Behörden im geteilten Deutschland 1949–1972, Paderborn 2018. [↩]
- Vgl. Janosch Steuwer, „Zweiundvierzig“. Nazis-Zählen als unsinniges Ritual vom 14.2.2021 ( https://geschichtedergegenwart.ch/zweiundvierzig-nazis-zaehlen-als-unsinniges-ritual-der-vergangenheitsbewaeltigung/; 17.8.2022). [↩]
- Headquarters of the Regional Military Government Bavaria, Educational and Religious Affairs Section: Special Report on Education and Religious Affairs in Bavaria Covering Period 1 May to 30 June 1945 vom 30.6.1945 (BayHStA München, OMGBY 10/50 -1/17). [↩]
- Albert Decker an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus vom 18.4.1952 (BayHStA München, MK 54125). [↩]
- Eugen Mayer wurde bereits am 15.6.1945 wegen seiner Abkommandierung von der Wehrmacht zur Gestapo entlassen. Nach der Einstellung des Spruchkammerverfahrens kehrte er Ende 1947 ins Ministerium zurück. Vgl. Beschluss des Kassationshofes im Bayerischen Staatsministerium für Sonderaufgaben vom 6.10.1947 (BayHStA München, MK 43093). [↩]
- Jana Richter, Eine Schule für Bayern. Die schulpolitischen Auseinandersetzungen um die Einführung der christlichen Gemeinschaftsschule in Bayern nach 1945, München 1997, S. 50. [↩]
- Vgl. Oliver Braun, Konservative Existenz in der Moderne. Das politische Weltbild Alois Hundhammers (1900 – 1974), München 2006. Vgl. die Formel „Haus am Salvatorplatz“ beispielhaft in Abschiedsschreiben Hans Zehetmairs anlässlich der Ruhestandsversetzung Hanns Pohleys vom 23.2.1994 (BayHStA München, MK Zugang 2022/19, lfd. Nr. 30). [↩]
- Vgl. Heinrich Lades, Beitrag zu dem an die Regierung der Vereinigten Staaten abgehenden Bericht über den 20. Juli 1944 und die Freiheitsaktion Bayern, o. D. [1945] (BArch Koblenz, PERS 101/81417). [↩]
- Vormerkung Max Saylers vom 19.9.1933 (BayHStA, MK 48204). [↩]
- Vgl. Winfried Müller, Schulpolitik in Bayern im Spannungsfeld von Kultusbürokratie und Besatzungsmacht 1945–1949, München 1995. [↩]
- Vgl. Andreas Wirsching, Nazi Legacies? New Research on the Question of Continuities in Postwar Germany. In: German Yearbook of Contemporary History, 5 (2021), S. 215–231, hier 223–225. [↩]
- 30. Aufruf an die Lehrkräfte der bayerischen Volksschulen zur Wiedereinführung eines beschränkten Züchtigungsrechts. In: Hans Merkt (Hg.), Dokumente zur Schulreform in Bayern. Herausgegeben vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, München 1952, S. 89 f. [↩]
- Stenographischer Bericht über die Verhandlungen des Bayerischen Landtages vom 9.12.1947, S. 450. [↩]
- Edgar Wolfrum, Die geglückte Demokratie. Geschichte der Bundesrepublik Deutschland von ihren Anfängen bis zur Gegenwart, Stuttgart 2006. [↩]
- Axel Schildt, Fünf Möglichkeiten, die Geschichte der Bundesrepublik zu erzählen. In: Blätter für deutsche und internationale Politik, 44 (1999), S. 1234–1244, insb. 1240–1242. [↩]
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haitblog (25. Januar 2023). Demokratie durch Neuanfang und Kontinuität: Die Führungskräfte des bayerischen Kultusministeriums in der Nachkriegszeit. Denken ohne Geländer. Abgerufen am 11. September 2024 von https://doi.org/10.58079/pf20