„Infektionsquellen“ und „verwahrloste Mädchen“. Zum Umgang mit Frauen in der Besatzungszeit und der frühen Bundesrepublik
Autorin: Francesca Weil
„Außer der Reihe“ bildet neben den Projektbeiträgen eine weitere feste Reihe des „Denken ohne Geländer“-Blogs. Diese bietet Forscher/-innen am HAIT sowie Gastautor/-innen Raum für Beiträge zu aktuellen Themen, die eng mit den Forschungsschwerpunkten am Institut verbunden sind. Die Bandbreite möglicher Perspektiven und Schwerpunkte ist groß. Sie reicht von der Einordnung aktueller politischer und gesellschaftlicher Ereignisse in bestimmte historische, geographische oder kulturelle Kontexte über unkonventionelle, episodische Einblicke in den Forschungsalltag bis hin zur kritischen Auseinandersetzung mit theoretischen oder methodischen Entwicklungen in den Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften. Dieser Beitrag ist Teil einer dreiteiligen Serie zu den Venerologischen Stationen. Hier finden sich der erste Beitrag “Verdacht auf Prostitution” und der dritte Beitrag “‘Es war so still, so ‚tot‘’. Erinnerungen einer Betroffenen an die Venerologische Station in der Leipziger Riebeckstraße 63“.
Razzien oder „Streifen“ der Gesundheitsämter
Die Geschichte der Venerologischen Stationen in der DDR ist nicht nur sehr gut erforscht, sondern in letzter Zeit auch verstärkt öffentlich gemacht worden. Bisher ist jedoch in der Forschung unklar geblieben, ob es sich dabei um ein DDR-spezifisches Phänomen handelt oder ob es diese Stationen auch in anderen Ländern und Systemen gegeben hat. Derzeitige Recherchen erwiesen, dass es sowohl in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der DDR als auch in den westlichen Besatzungszonen und der alten Bundesrepublik Venerologische Stationen und Zwangseinweisungen gab.1
Die westlichen Besatzungsmächte gingen im Zusammenhang mit Geschlechtskrankheiten rigoros gegen die deutsche Bevölkerung vor, auch wenn die Maßnahmenkataloge in den Besatzungszonen und Ländern unterschiedlich waren. Wie in der SBZ hatten auch hier besonders Frauen unter gewaltsamen Methoden zu leiden. Laut der Historikerin Ulrike Lindner bestand die Ursache hierfür darin, dass die Besatzungsbehörden Frauen als „Infektionsgefahr“ für ihre Soldaten wahrgenommen hätten.2
In Bayern beispielsweise durften die meisten Patient/-innen mit Geschlechtskrankheiten die Kliniken nach einem kurzen stationären Aufenthalt wieder verlassen, wurden aber weiterhin ambulant kontrolliert. Sobald man Frauen jedoch als „Infektionsquellen“ verdächtigte und dadurch als potenzielle Gefahr für amerikanische Soldaten ansah, wurden sie – ähnlich wie in der SBZ/DDR – in Kliniken zwangseingewiesen und erst nach drei Wochen wieder entlassen.3 In Nordrhein-Westfalen wurden Frauen, die man verdächtigte, Kontakt zu britischen Soldaten zu suchen, zwangsweise entsprechenden Beratungsstellen zugeführt. Litten sie tatsächlich an Geschlechtskrankheiten, hat man sie länger als andere Patient/-innen stationär eingewiesen.4
Die britische Militärpolizei führte außerdem – häufig mit Unterstützung deutscher Ordnungskräfte – Razzien durch. So griff sie Frauen auf der Straße auf, die sich mit britischen Soldaten in der Öffentlichkeit zeigten. Ähnliche Razzien gab es auch in der amerikanischen Besatzungszone, beispielsweise in Frankfurt am Main, Gießen oder Stuttgart. Mitunter stoppte und durchsuchte man ganze Gruppen von Frauen. Ulrike Lindner zitiert dazu in ihrem Buch Schilderungen von Franz Redeker, dem damaligen Leiter der Gesundheitsabteilung im Bundesinnenministerium. Er äußerte sich in einem eigenen Aufsatz aus dem Jahr 1950 folgendermaßen zur Thematik: „Ich erinnere mich an Razzien, bei denen deutsche oder Besatzungspolizei kurzerhand eine Straßenbahn oder Omnibusumsteigestellen besetzten und während einer halben Stunde zweihundert weibliche Umsteigerinnen, darunter eine ganze Klasse einer höheren weiblichen Berufsschule und eine hochbetagte Pfarrersehefrau der Geschlechtskranken-Fürsorgestelle zuführten, wobei dann nur eine einzige Frau von 200 Frauen, also ein halbes Prozent als geschlechtskrank befunden wurde.“5 Außerdem entsann Redeker sich an Razzien auf oft gar nicht vermeidbaren Verkehrsplätzen wie beispielsweise Bahnhofsvorplätzen. Hier seien Menschen eingekesselt und mehr oder minder sämtliche den Platz zufällig passierende Frauen abgeführt worden.6
In seinem Artikel bestritt Franz Redeker nicht, dass er die Meinung vertrat, die Razzien, die irgendeinen geeignet erscheinenden Häuserblock oder Straßenbezirk geschlossen erfasst haben, zu bestimmten Zeiten große Erfolge gehabt hätten. Dabei sei die dortige gesamte weibliche Bevölkerung oder ein Teil derselben der zwangsweisen Untersuchung oder gar mehrtägigen Beobachtung auf Geschlechtskrankheiten zugeführt worden. Immerhin seien „je nach Geschicklichkeit des selektiven Vorgehens“ bis zu 30 Prozent der untersuchten Frauen als geschlechtskrank befunden worden. Allerdings war – so Redeker – die „ganze Methode […] aber vom Willkürlichen und damit Unsachlichen niemals zu befreien“. Seiner Meinung nach waren alle Diskussionen darüber hinfällig und unwesentlich gegenüber der einfachen Tatsache, „dass die Einführung derartiger Gewaltmaßnahmen in die gesundheitsfürsorgerische Erfassungs-Methodik eine grundsätzliche Barriere des menschlichen Freiheitsrechtes durchbricht“.7
Darüber hinaus kritisierte er den Umgang mit den Frauen, die damit verbundenen Unterstellungen gegenüber dem weiblichen Geschlecht und – mit seinen ganz eigenen Worten – nicht zuletzt das in der frühen Bundesrepublik vorherrschende Frauenbild:
„Ich habe es noch nie erlebt, dass die Vertreter dieses Systems von Zwangsmaßnahmen jemals ihre Maßnahmen auch gegen männliche Geschlechtskranke durchgeführt hätten, obgleich das Gesetz von 1927 keinerlei Unterschied zwischen Frau und Mann macht. Kein Sachverständiger wird jedoch leugnen, dass der häufig wechselnde Geschlechtsverkehr, also die Urquelle der Verbreitung von Geschlechtskrankheiten, beim männlichen Geschlecht weit häufiger vorkommt als beim weiblichen, und dass somit das männliche Geschlecht an der Verbreitung von Geschlechtskrankheiten einen wesentlich höheren Anteil hat als das weibliche. Der Gesetzgeber wird sich klar sein müssen, dass allen diesen Forderungen auf Gewalt als Grundlage aller Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten sehr wesentliche psychologische Unterströmungen zugrunde liegen, die sich gegen die Frau richten.“8
Doch schienen die Auffassungen des Leiters der Gesundheitsabteilung des Bundesinnenministeriums nicht die mehrheitlichen Meinungen von Ärzten widerzuspiegeln. In einer medizinischen Dissertation aus dem Jahr 1950 werden die Zwangsmaßnahmen gegen Frauen verteidigt, die Frauen moralisch verurteilt und die Razzien verharmlosend als „Streifen“ bezeichnet. Laut dieser Studie gab das Gesundheitsamt Frankfurt am Main damals an, zu diesem Zwecke würden nur „Streifen“ durchgeführt, keine Razzien, da es sich um gezieltes Einzelvorgehen des „Außendienstes“ des Gesundheitsamtes handele, der aus kommunalen Beamten in Zivil bestehe. Uniformierte Polizei würde an diesen „Streifen“ nur beschränkt und unauffällig teilnehmen, um erforderlichenfalls den Beamten des Gesundheitsdienstes Schutz gewähren zu können. Die „Streifen“ würden wöchentlich zwei bis drei Mal zu verschiedenen Abend- und Nachtstunden im ganzen Stadtgebiet durchgeführt. Dabei sollten Gegenden, die für den Aufenthalt und „das Treiben“ der vermeintlichen Prostituierten bzw. „h.w.G.-Personen“9 bekannt seien, besonders berücksichtigt werden. Verdächtige Personen bringe man mit Autos „zur Sichtung“ in Vernehmungsräume. In den meisten Fällen habe die Gesundheitsbehörde eine einmalige Untersuchung oder mehrtägige Beobachtung in der Untersuchungsstelle angeordnet.10 Zu den „Streifen“ des Gesundheitsdienstes merkte die Autorin der Dissertation noch an, dass der Außendienst des Gesundheitsamtes dabei primär Frauen „aufgreifen“ würde, weil man nach mehrmaligen Proben festgestellt habe, dass nur etwa ein Prozent der bei solchen „Streifen“ erfassten Männer geschlechtskrank gewesen sei.11
Laut den Ergebnissen der Medizinerin ließen sich im Zeitraum von Januar 1947 bis März 1950 angeblich 100 Prozent der Männer, aber nur 36,4 Prozent der Frauen in Frankfurt am Main freiwillig wegen Geschlechtskrankheiten behandeln. Fast ein Drittel der 63,6 Prozent zwangsbehandelter Frauen waren durch den „Streifendienst“ der städtischen Gesundheitsbehörde erfasst worden.12 Die Autorin schreibt folgendes zu den vermeintlichen Ursachen: „Die Gesundheitsbehörde führt diese Ergebnisse darauf zurück, dass als Hauptansteckungsquellen, und zwar als die skrupellosen, die sich trotz Ansteckung weiter herumtreiben, nur die Prostituierenden bzw. ‚h.w.G.-treibenden Frauen‘ in Frage kommen und demgemäß in so hohem Verhältnis immer wieder ergriffen werden.“13
Auch in der Bundesrepublik der 1950er-Jahre wurde als wichtigster Grund für ein Gesetz stets die Gefährlichkeit von „hwG-Frauen“ als „Infektionsquellen“ angegeben. Neben Forderungen nach Reglementierung von Frauen war unter Ärzten die Meinung weit verbreitet, dass auf Zwangsmaßnahmen keineswegs verzichtet werden könne. Gerade in Kliniken arbeitende Ärzt/-innen unterstützten die Zwangseinweisungen von Geschlechtskranken.14
Nur wenige Ärzte – so Ulrike Lindner – richteten ihr Augenmerk auf sogenannte „hwG-Männer“: Sie vertraten wie Franz Redeker die Position, dass die Neigung zu häufig wechselnden Geschlechtspartner/-innen bei Männern häufiger auftrete als bei Frauen, und forderten deshalb, die Erfassung nicht wie bisher nahezu ausschließlich auf Frauen zu richten. Die Neigung zu häufigem Wechsel der Geschlechtspartner/-innen sei durch keine Gesetze einzuschränken, da sie eine Frage der Lebensanschauung darstelle. Sie brauche keineswegs mit besonderem asozialem Verhalten auf anderen Gebieten oder besonderer Verantwortungslosigkeit verbunden zu sein. Ein polizeiliches Einschreiten sei demnach gesetzlich völlig unmöglich. Diese Ärzte meinten 1953, hier könne lediglich eine richtig aufgebaute Geschlechtskrankenfürsorge greifen.15
Diese Auffassungen fanden jedoch juristisch keinen Niederschlag. Im Gegenteil: Mit der Ersetzung des bis 1953 gültigen „Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten“ aus dem Jahr 1927 durch das neue „Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten“ vom 23. Juli 1953 wurden die (Straf-)Maßnahmen noch einmal drastisch verschärft. Dieses Gesetz trat erst im Jahr 2001 außer Kraft, als es durch das Infektionsschutzgesetz ersetzt wurde, das statt auf behördliche Kontrolle und Zwangsmaßnahmen auf freiwillige Hilfsangebote setzte.16 Wie sich die Situation der geschlossenen Venerologischen Stationen und der Umgang mit den Zwangseinweisungen – überwiegend Frauen betreffend – in der alten Bundesrepublik beziehungsweise den alten Bundesländern zwischen 1953 und 2001 entwickelte, ist bislang nicht untersucht worden. Meines Erachtens besteht hier ein großer Forschungsbedarf. So steht vor allem die Frage im Raum, ob sich mit der gesellschaftlichen Liberalisierung in der Bundesrepublik Ende der 1960er-/Anfang der 1970er-Jahre der diskriminierende Umgang mit vermeintlich geschlechtskranken Frauen verändert hat. Diese Vermutung liegt nahe, da andere Mädchen und junge Frauen diffamierende Praktiken Ende der 1960er-Jahre durch Reformen eingestellt wurden.
„Sexuell verwahrloste Mädchen“
Diese Praktiken bezogen sich auf Mädchen in den westlichen Besatzungszonen und der frühen Bundesrepublik, die aus verschiedenen Gründen als „verwahrlost“ galten. Sie stammten meist aus kinderreichen Familien mit niedrigem Einkommen, kamen aus zu engen Wohnungen und kaputten Ehen. Sie sind von zu Hause weggelaufen, hatten die Schule geschwänzt und selten eine geschlossene Volksschulbildung erworben, waren arbeitslos und anderes mehr. Mitunter wurden sie auch als „unerziehbar“, als junge Frauen mit „liederlichem Lebenswandel“ und als „haltlos“ bezeichnet.17 Bei dieser offenkundigen Stigmatisierung wurde die soziale Situation der betroffenen Mädchen jedoch nie kritisch hinterfragt. Schuld und Verantwortung wurde einzig und allein ihnen selbst zugeschoben.
Zu den angeblichen Arten der „Verwahrlosung“ zählte auch die „sexuelle Verwahrlosung“. Das traf angeblich zu, wenn sich Mädchen „in schlechter Gesellschaft“ befanden, geschminkt und „aufreizend“ gekleidet waren, nach Tanzvergnügen nachts nicht nach Hause kamen, wenn sie als Minderjährige sexuelle Verhältnisse mit Männern eingingen oder geschlechtskrank waren.18 Bis 1967, dem Beginn von Reformen, waren die Auseinandersetzungen über „sexuelle Verwahrlosung“ lediglich geprägt von Fragestellungen, mit welchen Strafen und Therapien dagegen angegangen werden kann. In der unmittelbaren Nachkriegszeit wurde das Problem der Geschlechtskrankheiten von den Jugendämtern und Gesundheitsbehörden besonders in den Blick genommen. Die Behörden waren ermächtigt, Frauen und Mädchen über 18 Jahren, die durch ihren Lebenswandel zur Verbreitung von Geschlechtskrankheiten beitragen könnten, aufzugreifen und einer entsprechenden Anstalt zuzuführen. Sie kamen mitunter in Heime.19 Von den Maßnahmen zur Herstellung von „Sitte und Ordnung“ und zur Eindämmung der Geschlechtskrankheiten besonders betroffen waren aus der Schule entlassene Mädchen, die nach ihrem Schulabschluss aufgrund ihrer häuslichen Verhältnisse und der unmittelbaren Kriegsfolgen ohne Schutz dastanden und als „sexuell stark gefährdet“ eingestuft wurden. Gerade sie wurden zwangsweise strengen gesundheitspolitischen Untersuchungen unterzogen und in der Regel in geschlossenen Heimen außerhalb von Großstädten untergebracht.20 Dort arbeitete mitunter noch Personal aus der NS-Zeit mit einem entsprechenden Erziehungsstil. Körperliche und psychische Misshandlungen waren nicht ausgeschlossen.21
Die Ende der 1960er-Jahre einsetzenden, längst überfälligen Reformen erfolgten im Rahmen der Studentenbewegung als sogenannte Heim-Kampagnen.22 Darüber hinaus kam es durch die Einflüsse der „Neuen Frauenbewegung“ „zu einem deutlichen Paradigmenwechsel in der Beurteilung der sozialen Lage und der Verhaltensweise der in den Einrichtungen der öffentlichen Erziehung befindlichen Mädchen und jungen Frauen“23. Die Veränderungsprozesse, die infolge von Politisierung und Frauenemanzipation in den Mädchenheimen vonstattengingen, beziehungsweise zur Schließung einer großen Anzahl von Anstalten führten, hätten – laut Eva Gehltomholt und Sabine Hering – radikaler nicht sein können.24
Fazit
Nicht nur in der SBZ und in der DDR, auch in den westlichen Besatzungszonen und der frühen Bundesrepublik wurden Frauen und Männer in Hinblick auf den Umgang mit Geschlechtskrankheiten ungleich behandelt. Der Fokus der Gesundheitsämter und ihrer „Streifen“ lag auf den Mädchen und Frauen. Gesetzlich sollte sich das bis ins Jahr 2001 nicht ändern. Schaut man sich das bis 1967 in der alten Bundesrepublik existierende Heimsystem für „verwahrloste Mädchen“ an, so deuten sich – abgesehen von den Jugendwerkhöfen – durchaus Ähnlichkeiten mit dem Heimsystem in der DDR an. Der Umgang mit Mädchen und Frauen – besonders bei einem so sensiblen wie intimen Thema wie dem Umgang mit Geschlechtskrankheiten – war in der Bundesrepublik mindestens bis Ende der 1960er-/Anfang 1970er-Jahre ähnlich diskriminierend wie in der DDR. Hierfür könnten übereinstimmende Moralvorstellungen in beiden Staaten die Ursache gewesen sein. Staat und Gesellschaft schrieben Frauen vor, was sie zu tun und was sie zu lassen hatten. Vor allem in den 1950er- und 1960er-Jahren waren in der Bundesrepublik noch viele rückständige und repressive Strukturen vorhanden, die dann, im Zuge der zivilgesellschaftlichen Reformen nach 1970, liberalisiert beziehungsweise abgeschafft wurden, während sie in der DDR weiterbestanden. Hinzu kommt, dass die frühe Bundesrepublik von einem sehr paternalistischen und autoritären Staatsverständnis geprägt war. Das wurde in der Geschichtsschreibung häufig ausgeblendet, weil der lange Entwicklungsweg des „Erfolgsmodells Bundesrepublik“ häufig von seinem Ende her beschrieben wird.25 Der DDR-Staat blieb bis zu seinem Ende ebenso paternalistisch und autoritär, was die Sicht auf Frauen und Mädchen angeht, und das, obwohl er sich schon sehr zeitig die Gleichberechtigung der Geschlechter „auf die Fahnen geschrieben“ hatte.
Zitiervorschlag: Francesca Weil, „’Infektionsquellen’ und ‘verwahrloste Mädchen’. Zum Umgang mit Frauen in der Besatzungszeit und der frühen Bundesrepublik”. In: Denken ohne Geländer. Der Blog des Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung e.V. vom 06.12.2023: https://haitblog.hypotheses.org/5098.
Beitragsbild
Bild 1: @Daniel Marienfeld/sola_nig.
- Ausführliche Erklärungen zu Venerologischen Stationen finden sich in meinem ersten Artikel zur Thematik. Vgl. Francesca Weil, „Verdacht auf Prostitution” In: Denken ohne Geländer. Der Blog des Hannah-Arendt-Instituts für Totalitarismusforschung e.V. vom 05.10.2022: https://haitblog.hypotheses.org/3574. [↩]
- Vgl. Ulrike Lindner, Gesundheitspolitik in der Nachkriegszeit. Großbritannien und Deutschland im Vergleich, München 2004, S. 302. [↩]
- Vgl. ebd., S. 303. [↩]
- Vgl. ebd., S. 303f. [↩]
- Ebd. [↩]
- Vgl. Franz Redeker, Zur Neufassung des Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten. In: Ärztliche Wochenschrift 5 (28.7.1950) 29, S. 535-537, hier 536. [↩]
- Vgl. ebd. [↩]
- Ebd., 537. [↩]
- HwG ist die Abkürzung für „häufig wechselnden Geschlechtsverkehr“. [↩]
- Vgl. Lubow Nadija Kuzma, Die Bewegung der Geschlechtskrankheiten in der Nachkriegszeit in Frankfurt a.M., Frankfurt 1950, S. 16f. [↩]
- Vgl. ebd., S. 24. [↩]
- Vgl. ebd., S. 16. [↩]
- Ebd., S. 25. [↩]
- Vgl. Lindner, Gesundheitspolitik in der Nachkriegszeit, S. 319. [↩]
- Vgl. ebd., S. 321. [↩]
- Ich danke dem Kollegen Jan Jeskow MA von der Universität Paderborn für diese Hinweise. [↩]
- Vgl. Eva Gehltomholt/Sabine Hering, Das verwahrloste Mädchen – Diagnostik und Fürsorge in der Jugendhilfe zwischen Kriegsende und Reform (1945-1965), Opladen 2006, S. 51 f. und 61 f. [↩]
- Vgl. ebd., S. 123. [↩]
- Vgl. ebd., S. 125. [↩]
- Vgl. ebd., S. 31. [↩]
- Vgl. ebd., S. 31f. [↩]
- Vgl. ebd., S. 32. [↩]
- Ebd., S. 33. [↩]
- Vgl. ebd. [↩]
- Vgl. Stephan A. Glienke, Volker Paulmann, Joachim Perels, Einleitung. In: Diess. (Hg.), Erfolgsgeschichte Bundesrepublik. Die Nachkriegsgesellschaft im langen Schatten des Nationalsozialismus, Göttingen 2008, S. 7-16, hier 7. [↩]
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haitblog (6. Dezember 2023). „Infektionsquellen“ und „verwahrloste Mädchen“. Zum Umgang mit Frauen in der Besatzungszeit und der frühen Bundesrepublik. Denken ohne Geländer. Abgerufen am 7. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/pf2n