Homosexuelle in Deutschland 1933–1969. Beiträge zu Alltag, Stigmatisierung und Verfolgung
Buchvorstellung
Alexander Zinn (Hg.),
Homosexuelle in Deutschland 1933–1969.
Beiträge zu Alltag, Stigmatisierung und Verfolgung
Berichte und Studien des Hannah-Arendt-Instituts, Band 84, Göttingen 2020. 203 S.,
ab 27,99 €
Homosexualität wird bis heute als ein Stigma wahrgenommen, als ein Zeichen, das seinen Träger bis ins Tiefste seiner Persönlichkeit zu prägen scheint. Sicher: In den vergangenen 50 Jahren hat es in den westlichen Gesellschaften viele Fortschritte gegeben. Homosexuelle Emanzipationsbewegungen haben sich formiert, Gehör verschafft und Gehör gefunden. In vielen europäischen Ländern ist die rechtliche Gleichstellung heute weitgehend erreicht und auch alltäglicher Benachteiligung tritt man mit Antidiskriminierungsgesetzen entschieden entgegen. Gleichzeitig zeigen sich in den letzten Jahren zunehmend Widerstände gegen eine Gleichstellungspolitik, die von einem Teil der Bevölkerung offenbar als eine Herabsetzung der eigenen, vermeintlich „traditionellen“ Lebensentwürfe empfunden wird. Mit Begriffen wie „Frühsexualisierung“, „Genderwahn“ oder „Homo-Propaganda“ wird gegen eine angeblich klandestin agierende und übermächtig erscheinende „Schwulenlobby“ agitiert. Worin wurzeln diese Aversionen? Und welcher gesellschaftlichen Rahmenbedingungen bedarf es, damit sie so plötzlich aufpoppen können? Um solchen Fragen nachzugehen, lohnt, wie so oft, ein Blick in die Vergangenheit, die von ähnlichen Ambivalenzen geprägt war. Ambivalenzen, die sich in der deutschen Geschichte des 20. Jahrhunderts wie in einem Brennglas bündeln. Denn Deutschland war nicht nur das Land, in dem die gleichgeschlechtliche Liebe intensiv erforscht, der Begriff der „Homosexualität“ eingeführt und die weltweit erste Homosexuellenbewegung ins Leben gerufen wurden. Es war auch das Land, das eine Verfolgungspolitik hervorbrachte, die historisch ohne Vorbild war. Es drängt sich also geradezu auf, am Beispiel Deutschlands den wechselvollen Beziehungen von Emanzipation und Repression nachzuspüren. Und dabei zeigt sich schnell: Vieles von dem, was uns heute entgegenschlägt, ist so neu nicht. Meist sind es althergebrachte Stereotype im modernen Gewand: Die Vorstellung, Homosexuelle bildeten machtvolle Seilschaften, die schon Weltreiche wie das römische zum Einsturz gebracht hätten, hat eine ebenso lange Tradition wie der Glaube, schwule Männer seien „Knabenschänder“, die nach nichts anderem trachteten als danach, sich die „Jugend“ zu Willen zu machen und sie damit ins Unglück zu stürzen. Der Blick in die Geschichte fördert aber nicht nur historische Parallelen zutage, er trägt hoffentlich auch dazu bei, all die Ambivalenzen und Ungleichzeitigkeiten besser zu verstehen, die Horkheimer und Adorno als „Dialektik der Aufklärung“1 bezeichneten.
Dazu soll der vorliegende Band über „Homosexuelle in Deutschland 1933-1969“ seinen bescheidenen Beitrag leisten. Er führt aktuelle Forschungsansätze zur Geschichte von Alltag und Verfolgung Homosexueller mit den Ergebnissen ausgewählter Pionierarbeiten zusammen – in der Hoffnung, der Aufarbeitung dieses lange vernachlässigten Kapitels deutscher Geschichte neue Impulse zu geben. Entstanden sind die Beiträge in Vorbereitung eines Workshops, zu dem das Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung e. V. an der TU Dresden (HAIT) im September 2019 im Rahmen seines Forschungsprojektes zur staatlichen Verfolgung Homosexueller in Sachsen – das vom Wissenschaftsministerium des Freistaates Sachsen finanziert wird – eingeladen hatte. Im Fokus standen dabei regionale Besonderheiten der Verfolgungspolitik wie auch des alltäglichen Lebens von Schwulen und Lesben: zum einen während der NS-Zeit, zum anderen in den beiden deutschen Staaten der Nachkriegszeit bis zur Abschaffung des „Homosexuellenparagrafen“ Ende der 1960er-Jahre.
Der vorliegende Band ist also ein Resultat des sächsischen Projektes und er präsentiert auch schon erste Forschungsergebnisse. In seinem einführenden Beitrag „Gegen das Sittengesetz“ gibt Alexander Zinn einen Überblick über die Stigmatisierung, Ausgrenzung und Verfolgung Homosexueller in NS- und Nachkriegszeit und über deren Auswirkungen auf das alltägliche Leben und das „Stigma-Management“ von Schwulen und Lesben. Dabei geht es zunächst um die Motive der Verfolgungspolitik, die von der wahnhaften Vorstellung Heinrich Himmlers von schwulen Männern als „Staatsfeinden“ geprägt waren, die angeblich den nationalsozialistischen „Männerstaat“ unterwanderten und die Mitglieder der NS-Jugend- und Männerbünde zur Homosexualität verführten. Ein Topos, der seine Ursprünge in tradierten Klischees von dekadenten Eliten hatte und der, wie auch André Postert herausarbeitet, für die antifaschistische Propaganda der Exilpresse eine ebenso wichtige Rolle spielte wie für die „Säuberungsaktionen“ in der Hitlerjugend, zu denen es seit 1934 kam. In seinem Beitrag „Die Hitlerjugend – eine ‚Schule der Homosexualität‘?“ macht Postert deutlich, wie virulent das Thema Homosexualität für die Reichsjugendführung war und fragt nach den Ursachen. Dabei wirft er die spannende Frage auf, ob die Nationalsozialsiten in dieser Frage die treibende Kraft, oder doch eher die Getriebenen waren: War das rigide Vorgehen gegen Homosexuelle in den eigenen Reihen auch eine Reaktion auf die Propaganda der Linksparteien, die Homosexualität und Faschismus zusehends in eins setzten, und auf eine aus dieser Propaganda resultierende Beunruhigung der deutschen Bevölkerung?
Anknüpfend an den Workshop durchzieht die Frage nach regionalen Besonderheiten der Verfolgungspolitik viele Beiträge dieses Bandes. So verweist Zinn auf signifikante regionale Unterschiede im Hinblick auf die Verfolgungsintensität, sowohl während der NS- wie auch in der Nachkriegszeit. Demnach gab es ein deutliches Stadt-Land-Gefälle, das mit der örtlichen Homosexuellenszene und der jeweiligen Aufstellung der Polizeibehörden korrespondierte, daneben zeigten sich aber auch deutliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Großstädten, die eher mit lokalen Mentalitäten zu erklären sind. Auffällig sind hier vor allem die Befunde aus Hamburg, das eine deutlich höhere Verfolgungsintensität aufwies als alle anderen Regionen. Ein Befund, in dessen Licht man Stefan Michelers Beitrag zur „Verfolgung Männer begehrender Männer während der NS-Zeit in Hamburg“ lesen muss. Eindringlich schildert Micheler die massiven Konsequenzen, die die Verfolgungspolitik für die Betroffenen hatte. Einen Schwerpunkt setzt er bei der Frage, welche Rolle der Bevölkerung dabei zukam. Micheler betont diese Rolle: Er meint, es habe eine „homosexuellenfeindliche Stimmung“ geherrscht, durch die sich viele „Volksgenossen“ ermutigt gefühlt hätten, Homosexuelle zu denunzieren. Eine Annahme, die er mit Zitaten aus Denunziationsschreiben untermauert. So erklärte ein Anzeigeerstatter: „Wir dachten, damit ein gutes Werk zu tun …“, ein Zitat, das Micheler zum Titel seines Beitrages macht.
Demgegenüber warnt der Herausgeber in seinem Beitrag, die Rolle von Denunziationen zu überschätzen. Auch seien viele Anzeigen nicht allein auf „Homophobie“ zurückzuführen, sondern hätten vielfältigere Motive gehabt, bei denen auch Rache, Neid oder Eifersucht eine Rolle spielten. Übersehen werde in der bisherigen Forschung auch häufig das große Dunkelfeld der Handlungen, die nicht zur Anzeige kamen. Zinn schätzt, dass nur etwa zehn Prozent der mutmaßlichen Homosexuellenpopulation vor Gericht gestellt wurde. Die Anzeigebereitschaft der Bevölkerung sei insgesamt eher gering gewesen. Offenbar hätten die meisten Menschen Homosexuellen weniger feindselig, sondern eher gleichgültig gegenübergestanden.
Eine Einschätzung, die kontroverse Reaktionen hervorruft. So wendet sich Burkhard Jellonnek in seinem Beitrag „Nationalsozialistische Homosexuellenverfolgung in Stadt und Land“ vehement gegen Zinns Thesen. Diese träfen „nicht die Lebensrealität Homosexueller im ‚Dritten Reich‘“, denn die „NS-Zeit“ sei „kein geschützter Ort für Homosexuelle“ gewesen. Zum Beleg schildert Jellonnek das Verfolgungsprogramm der Machthaber und verweist darauf, dass die Nationalsozialisten Homosexuelle „als Staatsfeinde, später als ‚Gemeinschaftsfremde‘ diskreditieren“. Eine Sichtweise, die die Bevölkerung übernommen habe: „Politische Machthaber und Gesellschaft waren sich in der Ablehnung der Homosexualität einig, keine gesellschaftliche Kraft regte sich für ein Ende der Homosexuellendiskriminierung“. Diese Einschätzung versucht Jellonnek, ähnlich wie Micheler, mit Zitaten aus Denunziationen zu untermauern, in denen die Verachtung der Bevölkerung für Homosexuelle zum Ausdruck käme. Anders als Zinn, der nach Spielräumen homosexuellen Lebens fragt, betont Jellonnek dessen Einschränkungen und sieht Homosexuelle grundsätzlich als Opfer: so seien „die Lebensmöglichkeiten aller Homosexuellen existenziell beschnitten“ gewesen.
Eine weitere Kontroverse, die die öffentliche Debatte seit einigen Jahren beschäftigt, betrifft die Situation lesbischer Frauen im Nationalsozialismus. Unumstritten ist, dass die Nationalsozialisten auch die weibliche Homosexualität ablehnten und dass es infolgedessen zu Repressionsmaßnahmen, so insbesondere zum Verbot lesbischer Zeitschriften und zur Schließung einschlägiger Lokale kam. Uneinigkeit herrscht hingegen bezüglich der Frage, ob lesbische Sexualität auch ein Grund für individuelle Verfolgung durch staatliche Instanzen war. Alexander Zinn verweist in seinem Beitrag „Kein Anlass zum Einschreiten gegeben“ auf die Ambivalenz der Situation lesbischer Frauen, die von Diskriminierung, nicht aber von strafrechtlicher Verfolgung geprägt gewesen sei. Anhand eines Beispiels aus Dresden macht er deutlich, dass die Polizeibehörden Fälle weiblicher Homosexualität mitunter zwar eingehend untersuchten, dass entsprechende Strafverfahren aber grundsätzlich eingestellt wurden. Vor diesem Hintergrund warnt er vor einer Ausweitung des Verfolgungsbegriffs, wie sie neuerdings diskutiert wird. Eine solche würde notwendig zu analytischer Unschärfe führen.2 Adäquat zu beschreiben sei die Situation lesbischer Frauen hingegen mit den Begriffen der Stigmatisierung, Diskriminierung und Repression, aber auch mit dem der Toleranz.
Zu einem ähnlichen Ergebnis war Samuel Clowes Huneke bereits in einem älteren Aufsatz gekommen, in dem er darauf hinwies, dass auch die Berliner Polizei nach Denunziationen aus der Bevölkerung eingehend ermittelte, die Verfahren dann aber immer einstellte, weil weibliche Homosexualität nach dem Strafgesetzbuch nicht verfolgt werden konnte.3 In seinem hier vorzustellenden Beitrag „Die Grenzen der Homophobie: Lesbischsein unter dem NS-Regime“ geht er nun der Frage nach, in welchen Konstellationen es dennoch zu einer Sanktionierung lesbischen Verhaltens gekommen sein könnte. Huneke stellt den Fall der Leiterin eines Pflegeheimes vor, die dort junge und ungelernte Freundinnen beschäftigte und nach dem Selbstmord einer dieser Frauen in den Verdacht der Homosexualität geriet, woraufhin ihr die Betriebsgenehmigung entzogen und sie darüber hinaus aus der NSDAP ausgeschlossen wurde. Huneke sieht in diesem Fall eine Parallele zur Verfolgung homosexueller Männer, denen Himmler unterstellte, Cliquen und Seilschaften zu bilden, die die staatliche Verwaltung unterwanderten und zerstörten. Seine Überlegung geht nun dahin, dass lesbisches Verhalten dann sanktioniert worden sein könnte, wenn es diesem Bedrohungsszenario entsprach oder ähnelte: Zur Disziplinierung der Pflegeheimleiterin sei es gekommen, „weil sie auf eine Weise gehandelt hatte, wie die NSDAP es sonst nur von einem homosexuellen Mann erwartet hätte“.
Im zweiten Teil des Bandes geht es um die Nachkriegszeit: Zum einen darum, wie sich die Verfolgung in den beiden deutschen Staaten entwickelte und wie es zu den Liberalisierungsprozessen der 1960er-Jahre kam, zum anderen um verschiedene Aspekte der Aufarbeitung der NS-Homosexuellenverfolgung. Susanne zur Nieden beleuchtet die Auseinandersetzungen um den Status eines „Opfers des Faschismus“, der einigen Homosexuellen nach 1945 zunächst zugesprochen, dann aber wieder aberkannt wurde, weil sich herausgestellt hatte, dass sie nicht politisch verfolgt, sondern wegen „wegen krimineller Vergehen (§ 175)“ bestraft worden waren. Beachtlich ist, dass diese Aberkennungen von gestandenen Antifaschisten vorgenommen wurden, die einst selbst für die Abschaffung des § 175 eingetreten waren. Rüdiger Lautmann geht es in seinem Beitrag hingegen um die heutige Gedenkpolitik, die er von „Opferkonkurrenzen“ geprägt sieht, weshalb er dafür plädiert, „für die homosexuellen Frauen und Männer eine Ko-Erinnerung zu schaffen“ – ein Vorschlag, der an den Streit über die Frage einer Verfolgung weiblicher Homosexualität im Nationalsozialismus anknüpft, diese Frage aber gleichzeitig ausblendet.
Den gesellschaftlichen Debatten über den § 175 in der Bundesrepublik widmen sich Julia Noah Munier und Karl-Heinz Steinle in ihrem Beitrag über „Liberalisierungspraktiken im deutschen Südwesten“. Sie können zeigen, dass die entscheidenden Debatten bereits in den 1960er-Jahren geführt wurden. Welche Rolle dabei auch einzelne Akteure spielten, die wegen homosexueller Handlungen verurteilt worden waren, dokumentieren sie anhand eines Studenten aus Tübingen, der 1965 Verfassungsbeschwerde einlegte und das Gericht mit immer neuen Eingaben dazu „anhielt, sich mit der Thematik der Strafbarkeit homosexueller Handlungen zu befassen“. Welche Bedeutung „Einzelfälle“ für die Forschung haben, beleuchtet auch Veronika Springmann in ihrem Beitrag „Vom Allgemeinen und Besonderen“. Springmann argumentiert, dass der „Fall“ für die Geschichtswissenschaft produktiv nutzbar gemacht werden könne. Dies dokumentiert sie am Beispiel eines Mannes, über dessen „Fall“ zahlreiche medizinische und juristische Gutachten angefertigt wurden, in denen sich die „Normalitätsvorstellungen“ der Gutachter spiegelten.
Die Beiträge dieses Sammelbandes geben somit einen guten Überblick über aktuelle Forschungsansätze und –kontroversen. Es bleibt zu hoffen, dass sie zu neuen Forschungsprojekten anregen und dazu beitragen, das Forschungsfeld im akademischen Betrieb weiter zu etablieren.
- Max Horkheimer/Theodor W. Adorno, Dialektik der Aufklärung. Philosophische Fragmente, Frankfurt am Main 1988. [↩]
- Vgl. Alexander Zinn, „Aus dem Volkskörper entfernt“? Homosexuelle Männer im Nationalsozialismus, Frankfurt am Main 2018, S. 30 f.; ders., Abschied von der Opferperspektive, S. 948. [↩]
- Vgl. Samuel Clowes Huneke, The Duplicity of Tolerance. Lesbian Experiences in Nazi Berlin. In: Journal of Contemporary History, 54 (2019) 1, S. 30-59. [↩]
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haitblog (14. Oktober 2020). Homosexuelle in Deutschland 1933–1969. Beiträge zu Alltag, Stigmatisierung und Verfolgung. Denken ohne Geländer. Abgerufen am 6. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/pezj